Immer wieder macht sich der Hochbetagte an junge Buben heran. Vorzugsweise an Jungen, die sozial in einer schwierigen Lage und finanziell knapp bei Kasse sind. Erst erschleicht der Oberländer deren Vertrauen. Dann bezahlte er dem 14-Jährigen 15 Euro dafür, dass er an dem Jungen Onanierbewegungen durchführen durfte. Dafür, dass der Teenager an dem Rentner den Analverkehr vornahm, legte der Betagte 50 Euro auf den Tisch. Insgesamt waren es vier Übergriffe.
Haftstrafe unumgänglich
Der Rentner wurde vor einigen Jahren bereits verurteilt, weil er sich für junge Buben interessierte, damals blieb es beim Versuch, es kam zu keinen sexuellen Handlungen. Und bereits damals hatte der Rentner versprochen, die Finger von Buben zu lassen. Jetzt gab es die zweite einschlägige Vorstrafe, neun Monate, sieben davon auf Bewährung, zwei Monate wurden unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(red)
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