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80-Jähriger muss nach Überfällen mehrere Jahre ins Gefängnis

Am Landgericht Konstanz wurde eine fast 7-jährige Strafe ausgesprochen
Am Landgericht Konstanz wurde eine fast 7-jährige Strafe ausgesprochen
Nach mehreren Raubüberfällen auf Supermärkte ist ein 80-Jähriger vor dem Landgericht Konstanz zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer folgte dabei der Forderung der Staatsanwaltschaft - die Verteidigung hatte eine Strafe von weniger als sechs Jahren gefordert. Auch in einer österreichischen Bank hatte der Senior einmal zugeschlagen.


Das Urteil sei noch milde, sagte der Vorsitzende Richter bei der Begründung am Dienstag. “Das ist nur vor Ihrem hohen Alter zu rechtfertigen.”

Der 80-Jährige hatte die Taten zum Prozessauftakt am Dienstag gestanden und sich bei den Opfern entschuldigt. Das habe man positiv bewertet, sagte der Richter. Ein niedrigeres Strafmaß sei angesichts der schweren Raubüberfälle aber nicht möglich gewesen. “Wir können nur hoffen, dass es Ihr letzter Auftritt vor Gericht war.”  

Bei seinen Beutezügen Ende 2015 war der 80-Jährige immer nach dem gleichen Schema vorgegangen: Er legte an der Kasse einen günstigen Artikel vor und zog dann eine Softairpistole. Mit der täuschend echt aussehenden Waffe bedrohte er die Mitarbeiter und forderte Geld. Insgesamt erbeutete er rund 5.000 Euro.

Die Verteidigerin des Mannes hatte das Bild eines einsamen und hilflosen Seniors gezeichnet. Der Mann war erst Anfang 2015 nach einer mehrjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden und habe “sein Leben nicht auf die Reihe gekriegt”, sagte sie. “Man steht nach langer Haft plötzlich auf der Straße und weiß nicht weiter. Das ist schon bitter.” Der 80-Jährige plauderte vor Gericht freimütig über diverse Delikte: Er habe schwarzgearbeitet, Kontakt mit “leichten Mädchen” gehabt und ihnen Sachen gekauft, die er nicht bezahlte.

Um die Jahrtausendwende gelang dem 80-Jährigen sein größter Coup: Er überfiel eine österreichische Bank und erbeutete 1,7 Millionen Schilling. “Das Highlight Ihrer strafrechtlichen Karriere”, sagte der Richter. Der Angeklagte stimmte zu: “Das war im Grunde genommen ein richtiger Glücksfall”, sagte er. “Ich wusste vorher gar nicht, was da zu holen ist.”

Aber seine Glückssträhne währte nicht lang: “Sie haben mich schnell gekriegt.” Als der Mann schilderte, wie ihm der Bankdirektor im Auto hinterherfuhr und er für sein Versteck ausgerechnet eine Tiefgarage gegenüber einer Polizeistation wählte, konnte sich selbst der Richter nur mit Mühe ein Lachen verkneifen.

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