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8. Dezember - Sonderregelung für Friseure in drei Bundesländern

Angestellte in Wien, Salzburg und Vorarlberg bekommen dreifaches Gehalt.
Angestellte in Wien, Salzburg und Vorarlberg bekommen dreifaches Gehalt. ©VOL.AT/Paulitsch
Die Friseurbetriebe in Wien, Vorarlberg und Salzburg bezahlen ihren Beschäftigten heuer für ihre Arbeit am 8. Dezember ("Mariä Empfängnis") das dreifache Gehalt. Darauf haben sich die Gewerkschaft vida und die jeweiligen Landesinnungen geeinigt, wie die Gewerkschaft am Donnerstag mitteilte.

Für die Arbeit am 8. Dezember gibt es neben der normalen Vergütung einen 100-prozentigen Zuschlag für Feiertagsarbeit. Zusätzlich bekommen die Beschäftigten für ihre Arbeitsleistung am 8. Dezember einen weiteren 100-prozentigen Zuschlag. Für Überstunden werden weitere 100 Prozent fällig. Diese Regelung gilt nur für heuer.

Friseur-Lehrlinge bekommen frei

Festgelegt wurde außerdem, dass die Arbeit am 8. Dezember nur freiwillig erfolgen darf. Friseur-Lehrlinge haben an diesem Tag in ganz Österreich frei. In den anderen Bundesländern gibt es keine Sonderregelung, dort ist der Einsatz von Angestellten am 8. Dezember nicht erlaubt.

(APA)

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