In Bad Ischl findet am 8. Dezember ein traditioneller Nikolomarkt statt. Aus diesem Anlass dürfen die Geschäfte üblicherweise an diesem Tag offen haben und auch Mitarbeiter beschäftigen. Heuer ergab sich aber eine spezielle Konstellation, weil der Feiertag gleichzeitig auf einen Sonntag fällt. Für die Juristen des Landes sei die Rechtslage nicht völlig eindeutig, die Auslegung im Sinne der Tradition aber vertretbar, so Strugl. Man werde den Fall zum Anlass nehmen, um mit dem Sozialministerium eine endgültige Klärung für die Zukunft herbeizuführen.
Der Landesrat hat nach einem entsprechenden Ansuchen der Wirtschaftskammer am Freitag eine Verordnung unterschrieben, die das Offenhalten in der Bad Ischler Innenstadt sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmern von 9.00 bis 17.00 Uhr erlaubt. Er wies darauf hin, dass auch der von der SPÖ gestellte Bürgermeister Hannes Heide das befürwortet habe. “Ich bekenne mich selbstverständlich zur generellen Sonntagsruhe, stehe hinter restriktiven Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen”, so Strugl. Es handle sich im vorliegenden Fall aber “um eine echte, regionale und touristische Traditionsveranstaltung, die auch ganz klar lokal begrenzt ist”, begründete er seine Zustimmung.
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) hatte bereits im Vorfeld heftige Kritik geübt. “Den Handelsangestellten in der ohnehin enorm belastenden Vorweihnachtszeit auch noch ihren freien Sonntag zu stehlen, ist aus Sicht der Gewerkschaft ein massiver Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer”, so Regionalgeschäftsführer Andreas Stangl. Seiner Ansicht nach setzte man sich “mittels Verordnung über Bundesgesetze hinweg”. Besonders erbost ist er, dass Heide als Sozialdemokrat für die Öffnung eingetreten ist: Das sei “rückgratlos”, “verwerflich” und widerspreche den Grundwerten der Sozialdemokratie, kritisierte Stangl.
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