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755 Infizierte - Die aktuellen Corona-Zahlen aus Vorarlberg

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher ruft zur Einhaltung der geltenden Ausgangsbeschränkungen auf (Archivbild).
Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher ruft zur Einhaltung der geltenden Ausgangsbeschränkungen auf (Archivbild). ©VOL.AT/Mirjam Mayer
Mit Samstag Abend ist die Zahl der am Coronavirus erkrankten Menschen in Vorarlberg auf 755 Fälle angestiegen. 216 sind wieder genesen.
Erste FFP2-Masken aus Vorarlberger Produktion

Nach aktuellen Angaben der Landessanitätsdirektion (Stand Samstag, 4. April, 16:30 Uhr) sind in Vorarlberg bislang 4.946 Coronavirustests durchgeführt worden. Davon fielen 4.191 negativ aus. In 755 Fällen wurde eine Coronavirus-Erkrankung nachgewiesen. Von den 47 Patientinnen und Patienten, die in den Krankenhäusern behandelt werden, liegen derzeit zwölf in Intensivbetten. Mit einer Covid-19-Infektion verstorben sind in Vorarlberg vier Menschen. Laut Sozialministerium sind 216 Personen wieder gesund.

"Haus verlassen weiter nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt"

Nach Aufhebung der Quarantäne-Beschränkungen gestern, Freitag, 24:00 Uhr, mahnt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher eindringlich die Einhaltung der strikten Ausgangsbeschränkungen ein, „vor allem auch dort, wo bis gestern verschärfte Quarantäne-Richtlinien gegolten haben“. Rüscher: „Das Verlassen der eigenen vier Wände ist weiter nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen erlaubt“. Im Laufe des Samstags (4. April) waren von der Polizei am Kontrollpunkt Zürs immer wieder Personen ohne entsprechenden Ausnahmegrund zurückgewiesen worden.

Das ist erlaubt

Mit Blick darauf erinnert die Landesrätin einmal mehr an die wenigen Gründe, die es erlauben, das Haus zu verlassen: Dringend notwendige Besorgungen zur Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren), Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen und Spaziergänge - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren. „Halten Sie die sozialen Kontakte weiter so gering wie möglich“, lautet der Appell der Landesrätin.

(VLK/VOL.AT)

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