Eisenstadt. Staatsanwalt Richard Ropper warf der 64-Jährigen schweren, gewerbsmäßigen Diebstahl vor. Die Frau soll von Mitte April bis zum 19. Mai 2011 in der Stadtpfarrkirche Jennersdorf mehrmals in den Opferstock gelangt und dabei insgesamt rund 500 Euro gestohlen haben. Wegen der Delikte war sie bereits verurteilt worden. Ein Formalfehler habe eine Wiederholung notwendig gemacht.
Der Ankläger legte der 64-Jährigen auch mehrere versuchte Diebstähle im Zeitraum von Mai bis Anfang Dezember des Vorjahres im stierischen Gleisdorf zur Last. “Da sind sie auf den Videoaufnahmen drauf”, fügte er hinzu und meinte: “Da war unser Verfahren schon anhängig.”
“Sie war bestens vorbereitet. Sie hatte eigenes Werkzeug angefertigt, mit dem man aus Opferstöcken Münz- und Papiergeld herausholen kann”, schilderte Ropper. Am 12. April dieses Jahres soll die Frau dann noch in der Steiermark eine gelbe Bluse um 96 Euro gestohlen haben. Eine Verkäuferin notierte ihre Autonummer und verständigte die Polizei.
Bereits wegen Diebstahl vorbestraft
2008 war die 64-Jährige bereits in Graz zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden, nachdem sie sieben Opferstockdiebstähle in vier verschiedenen Kirchen verübt hatte. “Sie war durch nichts zu bremsen”, meinte der Staatsanwalt.
Die gebürtige Polin, die seit langem in Österreich lebt, konnte vor Gericht die Tränen kaum zurückhalten. Ihr Mann sei vor längerer Zeit gestorben. Sie selbst leide an schweren Depressionen, erzählte sie dem Senat. Ihren Lebensunterhalt muss die Frau mit einer Pension von 670 Euro monatlich bestreiten, abzüglich der Raten für einen Kredit und den Miet- und Betriebskosten.
“Sie kommt mit ihrem Geld nicht aus. Da ist aber noch etwas anderes in ihrem Kopf, das sie nicht davon abhält, so etwas zu tun”, erklärte der Verteidiger. Der Anwalt erbat eine bedingte Verurteilung oder einen Haftaufschub, damit die Angeklagte die Möglichkeit bekomme, eine Therapie zu machen.
“Sie haben schon die Ladung zur Hauptverhandlung gehabt – und dann stehlen sie am 12. April ein Bluse. Also, das geht gar nicht”, hielt ihr die Richterin vor. “Ab und zu muss ich gehen und schauen”, meinte die Angeklagte. “Sie meinen, es ist ein psychisches Problem?”, fragte die Richterin. “Ja”, antwortete die 64-Jährige und fügte hinzu: “Ich bin einfach blöd.”
Diebin zeigte sich geständig
Dass sie ein Geständnis abgelegt und Wiedergutmachung geleistet habe, wurde der Frau bei der Strafbemessung ebenso als mildernd angerechnet wie der Umstand, dass es bei einigen Taten beim Versuch geblieben sei, so die Vorsitzende. Erschwerend seien die einschlägige Vorstrafe und die Vielzahl von Fällen. Man könne sich jedoch einen Strafaufschub für eine psychiatrischen Therapie überlegen, regte die Richterin an: “Das wäre sicher auch ein Fall für eine Fußfessel.” Die Verurteilte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (APA)
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