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6300 Euro Geldstrafe für Exfreund

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro verurteilt. ©VOL.AT/Eckert
Fünffach Vorbestrafter muss wegen Ausraster tief in die Tasche greifen.

Von Christiane Eckert / VOL.AT

Der 24-jährige Bauarbeiter zeigt sich zu den Vorwürfen teilweise geständig, stellt aber seine Verfehlungen als Folge eines beidseitigen Streites dar. Er und seine 26-jährige Exfreundin hatten am Silvesterabend wieder einmal eine Auseinandersetzung. „Er schlug meinen Kopf gegen die Wand, so dass ich danach eine Beule hatte, ich lag am Boden und weinte“, erzählt die junge Frau vor Gericht. Es ist nicht der erste Streit, der die beiden vor Gericht bringt. Doch beim letzten Mal war er glaubwürdiger als sie, somit ging das vorherige Verfahren für ihn mit Freispruch zu Ende. Dieses Mal glaubte der Richter ihr mehr als ihm, weshalb der junge Mann schuldig befunden wurde.

Knapp an Haft vorbei

Neben der Körperverletzung wird der Mann noch wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. „Was die fortgesetzte Gewaltausübung betrifft, ist der der Tatbestand nicht erfüllt“, erklärt Richter Michael Fruhmann. Diesbezüglich berichtet die Frau von rund fünf Angriffen in mehr als einem halben Jahr, es geht um Watschen, Würgen, Schubsen. In dem Punkt ergeht ein Freispruch. „Ihr Glück, ansonsten hätten Sie jetzt eine Haftstrafe erhalten“ , so der Vorsitzende.

Letzte Chance

„Reißen Sie sich zusammen!“, appelliert Fruhmann an den Angeklagten. Die Strafnachsicht von drei Monaten bedingter Haft widerrief der Richter freundlicherweise nicht, doch die drei Monate stehen als Rute im Fenster. Dafür fällt die Geldstrafe heftig aus. 6300 Euro. Der junge Mann weiß das Urteil zu schätzen und akzeptiert es, dennoch hat er, weil unvertreten, drei Tage Bedenkzeit.

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