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6.500 Euro-Rechnung für Geburt des Kindes

©Pexels; Bilderbox
Eine Klägerin sagt im anhängigen Zivilprozess aus, sie sei wegen einer falschen Auskunft der Sozialversicherung nicht versicher gewesen.

Von Seff Dünser/NEUE

Sie sei schockiert gewesen, sagte die weinende Klägerin während der Gerichtsverhandlung in dieser Woche. Es sei schlimm gewesen, nicht sozialversichert zu sein. Verantwortlich dafür macht sie in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch eine Mitarbeiterin der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), die ihr am Telefon eine falsche Auskunft gegeben habe. Deshalb habe sie als werdende Mutter kein Wochengeld erhalten. Nun fordert die 29-jährige Oberländerin von der beklagten SVA 6000 Euro Wochengeld.

Sie sei wieder schwanger gewesen und habe im Juni 2017 bei der SVA telefonisch angefragt, was sie tun müsse, um sozialversichert zu bleiben, gab die ehemalige Betreiberin eines Friseursalons vor Gericht zu Protokoll. Eine SVA-Mitarbeiterin habe ihr gesagt, sie müsse dazu erst nach der Geburt des Kindes Anfang Februar 2018 einen schriftlichen Antrag stellen. Im Dezember 2017 habe ihr die SVA dann aber mitgeteilt, dass ihre SVA-Pflichtversicherung mit dem Ende des zweieinhalb Jahre lang gewährten Kinderbetreuungsgeldes für ihr erstes Kind im Jänner 2018 auslaufe. Weil werdende Mütter acht Wochen vor der Entbindung nicht mehr arbeiten dürfen, habe sie ihr 2015 gelöschtes Friseurgewerbe im Dezember 2017 nicht mehr neu anmelden können.

Mitversichert

Weil seine Mandantin, ohne eigenes Verschulden, nicht sozialversichert gewesen sei, habe sie vom Krankenhaus eine Rechnung über 6500 Euro für die Geburt ihres zweiten Kindes erhalten, berichtete Klagsvertreter Bernd Widerin im Gerichtssaal. Die Kosten habe zunächst weder die SVA noch die GKK übernehmen wollen, bis die Gebietskrankenkasse, bei der sie dann über ihren Freund mitversichert gewesen sei, die Rechnung bezahlt habe.

Die zuständige Feldkircher Zivilrichterin will nun in dem Gerichtsverfahren herausfinden, was der Inhalt des umstrittenen Telefongesprächs im Juni 2017 gewesen ist. SVA-Anwalt Christoph Dorner bestreitet, dass die SVA-Mitarbeiterin der Klägerin falsche Informationen gegeben hat. Der Klagsvertreter war zu keinem Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits ohne Urteil bereit. Das sei schade und für sie nicht nachvollziehbar, sagte dazu die Richterin.

(NEUE)

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