Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Staatsanwältin Barbara Feichtinger meldete Strafberufung an. Sie bezeichnete das Strafmaß als zu mild. Vor dem neuropsychiatrischen Gerichtssachverständigen Ernst Griebnitz hatt der 41-Jährige eine Teilschuld eingestanden und gemeint, “er ist froh, wenn er Hilfe erhält und will sich behandeln lassen”, wie Staatsanwältin Feichtinger erklärte.
Die mittlerweile 16, 21 und 22 Jahre alten, mutmaßlichen Missbrauchsopfer belasteten ihren Stiefvater bei der kontradiktorischen Einvernahme schwer. Der jüngste Stiefsohn war erst vier Jahre alt, als der Angeklagte 1998 in die Wohnung seiner Lebensgefährtin zog. Dort führte er mit den Kindern dann “teilweise nach -und nebeneinander” einen Oralverkehr durch, sagte die Staatsanwältin. Ab ihrem 14. Lebensjahr habe er sie mit Geld und Sachgeschenken zu den sexuellen Handlungen verleitet. “Den ältesten Buben bedrohte er, er werde seine Beziehung zu ihm herumerzählen und sich auch an seinem jüngsten Bruder vergreifen, falls er sich weigert”.
Pikantes Detail: Der 41-Jährige war 1998 aus der Haft entlassen worden. Er hatte eine 18 Monate lange Freiheitsstrafe wegen Unzucht von Minderjährigen verbüßt. Es handelte sich dabei um die Kinder von der Freundin seiner Lebensgefährtin. Die damalige Verurteilung ist aber bereits getilgt.
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