3G am Arbeitsplatz gilt auch bei Impfpflicht

Wer gegen Corona getestet, aber nicht geimpft oder genesen ist, wird auch nach Einführung der Impfflicht weiter arbeiten gehen können. Das kündigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag nach einem Gespräch mit Arbeitsrechtsexperten an. Kocher weist auf Äußerungen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung hin, dass eine 2G-Regelung am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre.
"Weitgehende Einigkeit" bei 3G am Arbeitsplatz
Auch wenn es zur Beibehaltung von 3G am Arbeitsplatz weitgehende Einigkeit gegeben habe, seien die Meinungen der Expertinnen und Experten "in Detailfragen differenzierter" und es werde unterschiedlichen Regelungsbedarf gesehen. Im Laufe der Begutachtung bestehe aber auch weiterhin die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, erinnert Kocher.
3G auch bei Impfpflicht
Entscheidend für Beschäftigte und Betriebe sei, dass am Arbeitsplatz bis auf Weiteres und aus aktueller Sicht auch über den 1. Februar hinaus die von der Regierung in Abstimmung mit den Sozialpartnern beschlossene 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt.
(APA/red)
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