378 € vom Staat geschenkt – mit Antrag gibt’s oft doppelt so viel!

Viele verlieren bares Geld – weil sie keine Steuererklärung einreichen.
Der automatische Steuerausgleich startet im zweiten Halbjahr für jene, die bis zum 1. Juli keinen Antrag eingereicht haben. Rund 1,7 Millionen Personen in Österreich profitieren davon und bekommen durchschnittlich 378,80 € für das Steuerjahr 2023 rückerstattet. Voraussetzung: Sie hatten ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte und keine weiteren steuerrelevanten Umstände.
So viel bringt der Eigenantrag
Wer einen Steuerausgleich selbst einreicht, kann mit deutlich höheren Rückzahlungen rechnen. Durchschnittlich liegt die Differenz bei 500 bis 600 €, in vielen Fällen sogar bei über 900 oder 1.000 €. Grund dafür ist, dass im manuellen Antrag zahlreiche individuelle Absetzbeträge berücksichtigt werden können, die beim automatischen Verfahren unberücksichtigt bleiben.
Warum lohnt sich der Aufwand?
Die automatische Veranlagung zieht nur Basisdaten wie Lohnzettel oder Sozialversicherungsbeiträge heran. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen werden hingegen nicht einbezogen. Mit einem eigenen Antrag können etwa die Pendlerpauschale, Kosten für Fortbildungen oder Arbeitsmittel, der Familienbonus oder Kindermehrbetrag geltend gemacht werden.
Überblick zu Fristen und Möglichkeiten
Die Steuererklärung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden. Die automatische Rückzahlung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen, das Finanzministerium nennt einen durchschnittlichen Zeitraum von 11 Tagen ab Zustellung des Steuerbescheids. Der Jahreslohnzettel wird spätestens Ende Februar übermittelt – ab März ist die Einreichung möglich.
Empfehlungen für Steuerzahlende
Um den größtmöglichen Betrag zurückzuholen, sollten alle relevanten Unterlagen gesammelt werden – etwa Belege zu Fahrtkosten, Homeoffice, Kinderbetreuung oder außergewöhnlichen Belastungen. Der Antrag kann einfach über FinanzOnline oder über eine App wie Taxefy eingereicht werden. Wer aktiv wird, profitiert fast immer von einer höheren Rückzahlung.
Info:
Die automatische Arbeitnehmerveranlagung gibt es in Österreich seit 2017. Sie kommt zum Einsatz, wenn keine aktive Steuererklärung erfolgt und ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Sie ist besonders für Personen mit geringen Einkommen oder Pensionen gedacht. Wer mehr absetzen will, muss den Antrag selbst einreichen.
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