Mehr als ein Drittel der insgesamt 100 Mandate sind nun blau besetzt: Das bedeutet, dass die FPÖ nun nicht nur einen Vizebürgermeister – allerdings ohne Ressort – stellt, sondern laut Stadtverfassung auch einige Rechte erhält.
Die neuen Rechte der FPÖ
Mit den Unterschriften von 30 Mandataren kann etwa ein Untersuchungsausschuss im Landtag bzw. eine Untersuchungskommission im Gemeinderat beantragt werden. Dieser muss einen “aktuellen Missstand” untersuchen. Dabei darf jeder Abgeordnete pro Wahlperiode nur zwei Anträge unterstützen – gezählt werden sowohl jene im Landtag als auch jene im Gemeinderat. Wird die Kommission nicht eingesetzt, zählt die Unterstützung nicht.
Zudem steht einem Drittel der Mitglieder des Landtages das Recht zu, beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen. Auch der Bundesrechnungshof (RH) kann künftig von den Freiheitlichen angerufen werden: 33 Mandatare können die Prüfung einer Gemeindematerie durch den RH verlangen. Allerdings: Jedes Gemeinderatsmitglied darf pro Kalenderjahr nicht mehr als zwei solche Verlangen unterstützen. Solange der RH aufgrund eines solchen Antrages dem Gemeinderat noch keinen Bericht erstattet hat, darf kein weiterer Antrag gestellt werden.
Immer wieder Österreich und für meine Heimatstadt Wien!! Danke für eure Unterstützung. Wir sind am richtigen Weg. Einer für alle, alle für einen.
Posted by HC Strache on Sunday, October 11, 2015
34 Mandate inWien für die FPÖ
34 Mandate bedeuten auch, dass die FPÖ die Sperrminorität im Wiener Landtag erreicht hat. Diese wird tragend, wenn Gesetzesbeschlüsse eine Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen. In Wien sind das vor allem jene Verfassungsgesetze, die Wien als Land betreffen, wie es auf APA-Anfrage in der Magistratsdirektion der Stadt hieß. Gesetze, die Gemeindematerie regeln, verlangen dagegen meist nur eine einfache Mehrheit. Die Zwei-Drittel-Mehrheit könne jedoch auch bei anderen Einzelgesetzen notwendig sein, etwa wenn es um weisungsfreie Organe oder – in manchen Fällen – Vereinbarungen mit dem Bund (15a-Vereinbarungen) gehe. Diese können künftig nur mit Zustimmung der FPÖ beschlossen werden.
(APA)
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