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33-jähriger Syrer wegen Ölhandels für IS verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist am Dienstag ein 33 Jahre alter Mann aus Syrien am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der aus Aleppo stammende Mann soll 2013 und 2014 durch illegalen Handel mit Erdöl den IS finanziell unterstützt haben. Der Mann bestritt die Vorwürfe, er habe nur mit Diesel gehandelt.


Staatsanwältin Karin Schweiger warf dem Mann vor, er hätte im Raum Aleppo als Zwischenhändler Öl gekauft und mit hohen Gewinnen außerhalb Syriens weiterverkauft. Er habe gewusst, dass der Ölhandel staatlich kontrolliert wurde und seine Vorgangsweise deshalb illegal gewesen sei. Mit den Gewinnen sei der IS finanziell unterstützt worden, damit sei der Tatbestand der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erfüllt.

Der Syrer, der Ende 2014 in Österreich Asyl beantragte, wies die Vorwürfe zurück. Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant hätte mit dem IS überhaupt nichts zu tun gehabt. Er habe auch nicht mit Öl gehandelt und es außer Landes geschmuggelt. Richtig sei, dass er im Raum Aleppo Diesel angekauft habe, und zwar zu marktüblichen Preisen. Den Treibstoff habe er an Kleinunternehmer in der Region weiterverkauft, damit diese ihre Dieselaggregate betreiben konnten. Die Diskrepanz zur Anklage versuchte er damit zu erklären, dass der Dolmetscher bei den polizeilichen Einvernahmen aus Ägypten stamme und den von ihm verwendeten Begriff für Diesel als Rohöl interpretiert habe. Der Gerichtsdolmetscher bestätigte, dass es im Arabischen regionale Unterschiede bei einzelnen Begriffen gebe.

Richter Manfred Herrnhofer wollte vom Angeklagten wissen, wie er politisch zum Assad-Regime stehe. Dieser erklärte, seine Einstellung sei ganz anders, er sei sowohl gegen Assad als auch Gegner des IS. Nach drei Jahren Militärdienst habe sein Vater für ihn zwei Gaststätten gekauft, die er betrieben hätte. Politisch betätigt habe er sich insofern, als er an Demonstrationen teilgenommen habe, sonst nichts. Den Dieselhandel habe er eingestellt, als ihm klar geworden sei, dass das Geschäft inzwischen vom IS kontrolliert würde. Als seine Heimat bombardiert wurde, sei er mit Frau und den beiden Kindern nach Österreich geflüchtet.

Die Geschichte mit dem Ölhandel erzählte der Mann selbst der Polizei, nachdem er einen Diebstahl über 2.000 Euro angezeigt hatte. Die Polizei fragte naturgemäß, woher das Geld stamme, er begann zu erzählen. Bei der Überprüfung seines Umfeldes erklärten zwei Bewohner des Asylwerberheims, in dem der 33-Jährige im Vorjahr gewohnt hatte, dann auch, der Mann hätte sich damit gebrüstet, Mitglied des IS gewesen zu sein. Bei einer zweiten Einvernahme schwächten die Zeugen ihre Aussagen wieder ab, auch belastendes Material wurde keines gefunden. Aber auch der Angeklagte widersprach sich immer wieder selbst, seine Angaben zu Bezugsorten für den Diesel variierten von Mal zu Mal ebenso wie Preise und Handelsspannen.

Ein Verfassungsschützer, der den Syrer einvernommen hatte, bestritt im Zeugenstand, dass es Missverständnisse bei den Übersetzungen gegeben hätte. Auch der Dolmetscher selbst blieb dabei, richtig übersetzt zu haben. Der Schöffensenat fällte schließlich einen Schuldspruch, die drei Jahre unbedingter Haft seien aus Gründen der Generalprävention zu verhängen gewesen. Die Verteidigung legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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