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31 Monate Haft für zweite Vergewaltigung

Das Innsbrucker Oberlandesgericht hat das Urteil des Landesgerichts Feldkirch (Bild) bestätigt.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht hat das Urteil des Landesgerichts Feldkirch (Bild) bestätigt. ©Stiplovsek
Berufungsrichter bestätigten Strafe für rückfällig gewordenen 20-jährigen Sextäter. Der Unterländer hat neuerlich eine junge Frau vergewaltigt.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der 20-jährige Unterländer wurde im Dezember 2018 zum zweiten Mal wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Zwei Jahre und sieben Monate Haft lautete die Gesamtstrafe, die seit gestern rechtskräftig ist. In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurden die am Landesgericht Feldkirch festgelegte Strafen bestätigt. Das teilte auf Anfrage Richard Freyschlag von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck mit.

Offene Haftmonate

Die Freiheitsstrafe für die Vergewaltigung beträgt zwei Jahre. Hinzu kommen sieben offene Haftmonate aus der ersten Verurteilung. Für den jungen Erwachsenen galt ein Strafrahmen von null bis zehn Jahren Gefängnis.

Weniger Schmerzensgeld

Die OLG-Richter gaben den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge. Auch mit seiner Beschwerde gegen den Vollzug der offenen Vorstrafe hatte der Angeklagte keinen Erfolg. Allein das vom Angeklagten zu bezahlende Teilschmerzengeld wurde von 2500 auf 2000 Euro herabgesetzt.

Richter glaubten Opfer

Nach Ansicht der Richter hat der damals 19-jährige Angeklagte im Juli 2018 eine gleichaltrige junge Frau beim ersten Rendezvous in seinem Bett vergewaltigt. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Frau richtige Angaben gemacht hat. Sie gab vor der Polizei und bei ihrer gerichtlichen Einvernahme vor dem Prozess an, er habe sie zum Sex gezwungen. Sie habe sich verbal und physisch dagegen gewehrt – vergeblich.

Der Angeklagte behauptete indes, dass es einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Der Schuldspruch des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher wurde schon im April rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen. Der Verteidiger beantragte vergeblich ein lärmtechnisches Gutachten zum Beweis dafür, dass die Angeklagte entgegen ihren Angaben nicht geschrien hat.

Sextäter mit 16 Jahren

Im Jahr 2015 wurde der Österreicher türkischer Abstammung schon einmal wegen Vergewaltigung verurteilt. Damals kam er mit einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro davon. Nach Überzeugung der Richter hat der damals 16-jährige Jugendliche im März 2015 nach einem gemeinsamen Spaziergang ein 15-jähriges Mädchen in seinem Bett vergewaltigt.

(NEUE)

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