Das Schwurgericht in Rouen folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Franzose wurde des Mordes sowie der Folter und Barbarei schuldig gesprochen. Er hatte einen Mithäftling ermordet und anschließend einen Teil seiner Lunge gegessen. Der 38-Jährige Nicolas C. hatte die Tat gestanden.
Der wegen mehrerer Gewaltdelikte inhaftierte Franzose hatte laut Anklage sein 31 Jahre altes Opfer im Jänner 2007 nach einem Streit geprügelt, mit Fußtritten malträtiert und dann mit Müllsäcken erstickt. Anschließend öffnete er dem Mann mit einer Rasierklinge den Brustkorb. Er habe das Herz des Toten essen wollen, um “ihm seine Seele wegzunehmen”, hatte der Angeklagte gegenüber dem Untersuchungsrichter gesagt. Tatsächlich entnahm er jedoch einen Teil der Lunge. Davon aß der Angeklagte nach eigenem Bekunden ein Stück roh. Den Rest bereitete er danach auf einem kleinen Kocher mit Zwiebeln zu.
Gutachtern zufolge handelte der Mann in einem “Anfall von Aggressivität”. Experten bescheinigten ihm eine zum Tatzeitpunkt zwar eingeschränkte, aber nicht völlig fehlende Zurechnungsfähigkeit. Daher wurde er für strafrechtlich verantwortlich erklärt.
Die Verteidigung hatte auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert und zudem die schwierigen Haftbedingungen in dem Gefängnis der nordfranzösischen Stadt mitverantwortlich gemacht, wo sich der Angeklagte eine elf Quadratmeter große Zelle mit dem Opfer und einem weiteren Gefangenen teilen musste.
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