Dem Prozess ging ein öffentlich ausgetragener Konflikt zwischen Spar-Chef Gerhard Drexel und dem Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, voraus. Stein des Anstoßes waren Hausdurchsuchungen im Jänner und August 2013, die die BWB bei Spar wegen vermuteter Preisabsprachen durchführt hatte.
Das Gericht bestätigte nun diesen Verdacht. Es habe eine “Preismoderation” stattgefunden, da Lieferanten dazu veranlasst worden seien, Verkaufspreisempfehlungen abzugeben, erläuterte Kodek bei der Urteilsverkündung. Zweck war, dass die Lieferanten die selben Preisempfehlungen auch anderen Händlern vorgeben, wodurch die Endverkaufspreise beeinflusst und auf dem gleichen Niveau gehalten werden sollten. “Es handelte sich nicht um klassische Verkaufspreisabsprachen. Diese waren subtiler, allerdings mit dem gleich schädlichen Zweck”, sagte die Richterin.
Da die Geldstrafe nur den Spar-Konzern, nicht aber die Töchter Maximarkt und SLL betrifft, wertet Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner das Urteil als Teilerfolg. Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Konkurrent Rewe einigte sich mit der BWB und bezahlte 20,8 Mio. Euro Strafe. Die Kartellrichterin wies darauf hin, dass durch das Beschreiten des Rechtsweges keine Schlechterstellung für das betroffene Unternehmen entstehen dürfe.
Dass Spar zu einer Strafe von 3 Mio. Euro verdonnert wurde, während Rewe 20,8 Mio. Euro zahlen musste, liege daran, dass das Verfahren gegen Rewe 20 Produktgruppen betraf, jenes von Spar aber nur eine, erklärte die Richterin. Zu 16 weiteren (nicht genannten) Produktgruppen sei das Verfahren noch anhängig. Bei Rewe wurde ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet, bei Spar waren es zehn (2002 bis 2012).
Die Bundeswettbewerbsbehörde begrüßte das Urteil, will nun aber auf die schriftliche Fassung warten, die noch vor Weihnachten vorliegen soll. Zur Schelte der Richterin an der Vorgehensweise der BWB äußerte sich die Behörde selbst nicht. Der Vorwurf der BWB, Spar sei bei der Hausdurchsuchung nicht kooperativ gewesen, weil die Versiegelung der Unterlagen beantragt wurde, könne man Spar nicht zum Vorwurf machen, sagte Richterin Kodek.
Es sei sogar eine “Fehlentscheidung” der BWB gewesen, die Hausdurchsuchung ausgerechnet kurz vor Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle durchzuführen, nach der die Totalversiegelung von Dokumenten nicht mehr möglich gewesen wäre. Die Razzia fand im Jänner 2013 statt, die Novelle trat im März in Kraft. “Diese Fehlentscheidung der BWB kann man Spar nicht anlasten”, sagte Kodek.
Eine Erwähnung war der Richterin auch die “Hyperaktivität” der BWB bezüglich deren Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Hausdurchsuchungen bei Spar wert. Spar sprach damals von “medialer Vorverurteilung”. Die Wogen gingen vor allem nach der zweiten Hausdurchsuchung im August 2013 hoch, da Spar der BWB vorwarf, eine “illegale Spionagesoftware” benutzt zu haben – was die Behörde stets abstritt.
Ob die Rechtssicherheit für die Branche durch dieses Urteil nun gegeben ist, wird sich noch weisen. Die Entscheidung wird beiden Parteien noch vor Weihnachten schriftlich zugestellt. Spar-Chef Drexel hatte immer betont, er wolle auf dem juristischen Weg die Rechtssicherheit für seine Branche erlangen. Ein Vergleich mit der BWB kam für Drexel nicht in Frage.
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