Laut ÖAMTC flossen somit 78.861 Euro in die Stadtkasse. Der Club kritisierte, dass viele Lenker Halte- und Parkverbote ignorieren.
Wessen Wagen abgeschleppt wurde, der kann sich den fahrbaren Untersatz am Abstellplatz der MA48 in der Jedletzbergerstraße in Simmering “abholen”. Ganz billig ist die Angelegenheit allerdings nicht – sie kostet mindestens 271 Euro, resultierend aus Abschleppgebühren (192 Euro), Polizeistrafe (mindestens 72 Euro) und Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz (sieben Euro pro Tag).
Abgeschleppt werden Fahrzeuge, die in zweiter Spur, auf Behinderten-Parkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen stehen. Allein am Busparkplatz in der Südportalstraße wurden am vergangenen Samstag 58 Fahrzeuge “entfernt”.
Die Abholung in der Jedletzbergerstraße ist nicht nur kostspielig, sondern auch mühsam: Entweder über die Ostautobahn (A4) bis Ausfahrt Simmeringer Haide oder mit der U3 bis zum Enkplatz und weiter die Buslinie 76A. Zulassungsschein und ein Lichtbildausweis sind unbedingt mitzubringen.
Wer übrigens der Ansicht ist, er sei zu Unrecht abgeschleppt worden, kann eine schriftliche Bescheidausfertigung und einen Zahlschein verlangen. Wenn man danach immer noch von der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung überzeugt ist, kann man gegen den Bescheid berufen. Dabei fallen Verwaltungsgebühren in der Höhe von 13,20 Euro an.
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