Von Christiane Eckert/VOL.AT
Der junge Mann aus Somalia ist seit mehreren Jahren in Österreich und arbeitet auch seit einigen Jahren bei einer Oberländer Firma als Arbeiter. Bislang ist er noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt gekommen. Doch nun warf ihm die Staatsanwaltschaft Feldkirch einiges vor, zum Teil war der zweifache Familienvater geständig, zum Teil nicht. Dass er seine Frau, die derzeit in Deutschland ist, für angeblich 9000 Euro aus Somalia herschleppen ließ, gibt er zu. Auch was die Reisebegleitung von drei weiteren Frauen betrifft, räumt der Mann ein, geholfen zu haben. Doch in eine Schlepperorganisation involviert sei er nie gewesen. Die Staatsanwaltschaft spricht von krimineller Vereinigung.
Drogen bestellt
Dass er ein Paket mit neun Kilo Kathpflanzen, einer berauschenden Droge, in Äthiopien bestellt hat, gibt der Angeklagte zu. Er wollte damit in Österreich handeln, etwas dazu verdienen. Sein Einkommen von 1400 Euro monatlich reichte offenbar nicht. In Wien wurde das Paket am Flughafen abgefangen, seine Adresse stand drauf.
Drei Jahre Gefängnis
Nach ausgiebiger Beratung des Schöffensenates wird am späten Nachmittag das Urteil verkündet: Drei Jahre Haft für Schlepperei und das Geschäft mit der verbotenen Droge. Was die Schlepperei betrifft, kam der Senat zu der Überzeugung, dass der junge Mann maßgeblich in die Schlepperaktionen verwickelt war. Er stellte den Kontakt zu den serbischen und montenegrinischen Schleusern her und wurde dafür auch entlohnt. Die Versuche, die Tipps und Tricks als Hilfe und Nächstenliebe darzustellen, schlugen somit fehl.
Seit einiger Zeit in U-Haft
Festgenommen wurde der junge Mann im November 2018 im Burgenland. Nach langen Ermittlungen und Auswertungen wurde der Beschuldigte nun vor Gericht gestellt. Er selbst findet das Urteil offenbar als angemessen, denn sein Anwalt gibt einen Rechtsmittelverzicht ab. Auch die Anklagebehörde ist einverstanden. Die bisher erlittene U-Haft wird auf die Strafe angerechnet. 3000 Euro werden für verfallen erklärt, doch dieser Betrag wird in Realität vermutlich nie exekutiert werden, weil er uneinbringlich ist.
(Red.)
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