Die Angeklagte zeigte sich im Prozess vollinhaltlich geständig. Die Verhandlung, die großes mediales Interesse hervorrief, fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig.
Die Strafe sei “ohne Zweifel hoch ausgefallen”, sagte Richterin Alexandra Baumann in ihrer Urteilsbegründung. Man habe damit sowohl der 42-Jährigen als auch der Gesellschaft zeigen wollen, dass das Gesetz geschlechtliche Handlungen zwischen Erwachsenen und unter 14-Jährigen auch bei wechselseitigen Gefühlen nicht akzeptiere. Weil die Frau bis dato aber einen ordentlichen Lebenswandel führte, sie sich geständig zeigte und beiderseitig Gefühle im Spiel waren, wurde ihr die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
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