Ein junger Mann muss sich heute wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz vor dem Schwurgericht verantworten. Der junge Mann malte sich laut Anklage ein Hakenkreuz auf den Bauch und posierte gemeinsam mit einem Kollegen in einem Partyraum für Fotos. Der Kollege – ebenfalls mit Hakenkreuz am Körper. T-Shirts, Musik von „DJ Adolf“, eine Kette mit der schwarzen Sonne – einem Symbol der SS – alles Dinge, die für die Staatsanwaltschaft die Gesinnung des Mannes kundtun. Nun müssen sich die Geschworenen mit dem Fall beschäftigen, denn nationalsozialistische Wiederbetätigung ist immer eine Angelegenheit für den wichtigsten Entscheidungskörper, den es im Strafrecht gibt.
Teils geständig
Der Angeklagte rechtfertigt sich mit Alkohol und schwächt ab. Das T-Shirt habe er geschenkt bekommen, den Pullover mit eindeutigem Aufdruck ebenfalls. Die Symbole hätten für ihn vielfach keine besondere Bedeutung. Dem Verfassungsschutz ist der junge Mann, der in Spielfeld bei einer Antiflüchtlingsdemo der Gruppierung „Identitäre Bewegung Österreich“ teilnahm, bekannt. Nach dem Beweisverfahren muss das Gericht entscheiden, ob der Vorbestrafte heute eine zweite Vorstrafe bekommt.
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