“Der Lebensmittelhändler hat von 2007 bis 2012 mit Lieferanten Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen”, heißt es in einer Aussendung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montagvormittag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Rewe: “Akzeptable Lösung”
Rewe bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als “für beide Seiten akzeptable Lösung”. Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen habe man der einmaligen Bußgeldzahlung zugestimmt, teilte der Lebensmittelhändler in einer Aussendung mit.
Besonders Bier- und Milchprodukte betroffen
Bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens habe Rewe die Vorwürfe der BWB anerkannt. Die Absprachen dauerten von 2007 bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen in der Rewe-International-Konzernzentrale in Wiener Neudorf im Februar 2012. Der Verdacht der Wettbewerbshüter richtete sich auf Absprachen bei Endverkaufspreisen und Aktionszeiträumen zwischen Rewe und Lieferanten insbesondere aus der Bier- und Molkereibranche. Bisher wurde auf Antrag der BWB die höchste Geldstrafe mit 75,4 Mio. Euro für das sogenannte “Aufzugskartell” verhängt. (APA)
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