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2007 Vier Lauschangriffe in Österreich

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In Österreich hat es 2007 drei Große Lauschangriffe gegeben. Dazu kommt ein kleiner Lauschangriff sowie 60 Videofallen. Von der Rasterfahndung machte die Exekutive gar keinen Gebrauch.

Das ergibt ein jüngst dem Parlament übermittelter Bericht des Justizministeriums. Erfolgreich war demnach rund die Hälfte der eingesetzten “besonderen Ermittlungsmaßnahmen” gegen insgesamt 49 Verdächtige und 72 unbeteiligte Dritte. In den meisten Fällen – nämlich in 48 – ging es um Delikte gegen fremdes Vermögen, wie die Parlamentskorrespondenz am Mittwoch via Aussendungberichtete.

In vier Fällen wurde demnach wegen der Bildung einer kriminellen Organisation, in weiteren vier wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben ermittelt. In einem Fall ging es um Verstöße gegen das Verbotsgesetz, in einem weiteren um Suchtmittel, zwei drehten sich um sonstige strafrechtliche Delikte. Im Berichtszeitraum gab es weder Beschwerden gegen die durchgeführten Überwachungen (durch den unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten, Anm.) noch Anträge auf Vernichtung von Aufzeichnungen.

Klärungsbedarf sieht der Rechtsschutzbeauftragte indes bei der Überwachung der Internet-Kommunikation. Er wies laut Bericht des Justizministeriums “darauf hin, dass eine klare gesetzliche Regelung für die ohne Kenntnis des Betroffenen durchgeführte Untersuchung von Speichermedien wünschenswert und notwendig sei”. Weil der Eingriff gleich schwer wiege, dürften die Voraussetzungen nicht hinter jenen für den Großen Lausch- und Spähangriff zurückbleiben, fordert er eine neue gesetzliche Grundlage.

Das Justizministerium warnt davor, aus den Berichtszahlen zu schließen, dass “die neuen Ermittlungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht erforderlich wären. Damit würde nämlich die Präventivwirkung des Gesetzes übersehen”. Wie schon in den vergangenen Jahren kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass “Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit den erweiterten Befugnissen zur Kriminalitätsbekämpfung grundsätzlich maßhaltend und verhältnismäßig umgegangen sind”. “Fundamentale Grundrechtspositionen” blieben dabei “weitgehend unangetastet”.

Kritiker führen immer wieder die Unverhältnismäßigkeit der genannten Ermittlungsinstrumente, insbesondere der Rasterfahndung, ins Feld. Der Große Lauschangriff – sprich die optische und akustische Überwachung von Personen unter Verwendung technischer Mittel – ist streng geregelt. Er darf nur auf richterlichen Beschluss erfolgen und sich nur gegen eine oder mehrere Personen richten, die eines Verbrechens verdächtigt werden, das mit mehr als zehn Jahren Haft bedroht ist, oder die im Verdacht stehen, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die Anwendung kontrolliert ein Rechtsschutzbeauftragter, der Rechtsmittel einlegen kann.

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