Mit dem Urteil ahndete das Gericht am Dienstag eine tätliche Auseinandersetzung des Prinzen mit einem Hotelier in Kenia vor zehn Jahren. Richter Andreas Schlüter sprach den Chef des Welfenhauses der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung schuldig und verhängte gegen ihn eine Strafe von 40 Tagessätzen von je 5.000 Euro.
Für seine Auseinandersetzung mit dem Hotelier Josef Brunlehner im Jänner 2000 am Strand der kenianischen Ferieninsel Lamu war der Prinz zunächst vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren setzte er dann aber eine Wiederholung des Prozesses durch. Ernst August beteuerte stets, dem Hotelier seinerzeit nur zwei Ohrfeigen versetzt zu haben. Brunlehner berichtete dagegen vor Gericht von Faustschlägen und erheblichen Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren wegen einfacher Körperverletzung eine Geldstrafe von 200.000 Euro beantragt. Die Verteidigung plädierte auf Straffreiheit.
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