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20 Verkehrsdelikte werden massiv teurer

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Der vom Verkehrsministerium angekündigte und nunmehr in Begutachtung geschickte Entwurf einer StVO-Novelle enthält nicht nur die angekündigten schärferen Sanktionen für 0,5 Promille-Lenker, sondern auch nahezu eine Verdoppelung der Strafen für rund 20 Verkehrsdelikte.

Dies berichtet der ÖAMTC am Donnerstag. “Im Zusammenhang mit den in vergangener Zeit erfolgten Gebührenerhöhungen und geplanten Verteuerungen für Kraftfahrer, würde diese Anhebung von vielen Autofahrern als Abkassieren verstanden werden”, kritisierte Mario Rohracher, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Konkret soll laut ÖAMTC die Obergrenze für Strafmandate – wie etwa für das Überfahren von Sperrlinien oder der Verstoß gegen Überholverbote oder Vorrangregeln – von 36 Euro auf 70 Euro angehoben werden. Der Club hatte in der Arbeitsgruppe des Verkehrsministeriums Verständnis für die Erhöhung der Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h auf 70 Euro gezeigt. Eine gleichzeitige undifferenzierte Verdoppelung der Bußgelder für die anderen Delikte wird vom Club aber abgelehnt.

Der ÖAMTC ortete außerdem eine noch größere Zersplitterung bei den Strafen, weil die Bundesländer – wie in der Vergangenheit schon vielfach kritisiert – voraussichtlich in unterschiedlichem Ausmaß von den neuen Strafmöglichkeiten Gebrauch machen werden. “Der ÖAMTC fordert daher anstelle der vorgesehenen Verdoppelung der Strafen für einige Übertretungen die Erstellung eines verbindlichen einheitlichen Bußgeldkataloges für ganz Österreich”, so Rohracher. Derzeit ist es nämlich praktisch jedem einzelnen Polizisten überlassen, ob er ein Organmandat anbietet oder es zu einer wesentlich teureren Anzeige kommt.

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