20 Jahre für das "Kettenphantom" von St. Pölten

Der Mann soll bei Überfällen in Zusammenhang mit Einbrüchen seine Opfer gefesselt bzw. als Geisel genommen haben. Nach der Verbüßung seiner Strafe ist für weitere zehn Jahre eine Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter vorgesehen.
“Kettenphantom” nicht allzu reuig
Der 55-Jährige kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Erschwerend seien etwa das Zusammentreffen mehrerer Vergehen unterschiedlichster Ausführungen, die Tatwiederholungen sowie Tatbegehung kurz nach der Haftentlassung in Deutschland im Jahr 2008 gewesen. Mildernd habe sich lediglich ausgewirkt, dass es beim Einbruch in St.Andrä-Wördern beim Versuch blieb, erklärte Richterin Andrea Humer. Für die Höchststrafe habe gesprochen, dass der Beschuldigte bereits in der Schweiz wegen gleichartig gelagerter Delikte verurteilt wurde und dass keine der langjährigen Freiheitsstrafen “zum Einsehen der Unrechtmäßigkeit ihrer Taten geführt hat”. Auch angesichts der schweren Folgen für die Opfer sei das Strafausmaß “angemessen”. Eine Einweisung des “Kettenphantom” sei durch die gutachterlich bescheinigte hohe Rückfallswahrscheinlichkeit notwendig gewesen.
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