Der Prozess fand bereits im Jänner 2009 statt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und lebenslange Haft gefordert.
Bestätigt wurden auch die zwölf Jahre für den mitangeklagten Ehemann der Nichte von Josef B., der diesem für die Tatausführung laut nunmehr rechtskräftigen Urteil rund 170.000 Euro versprochen hatte. Außerdem soll er Josef B. dazu gebracht haben, den ursprünglich geplanten Tatzeitpunkt um zwei Tage zu verschieben.
Das Gerichtsverfahren fand bereits im Jänner dieses Jahres statt. Josef B. zeigte sich damals geständig, wenn auch nicht reuig. “Ich schlafe jetzt viel besser”, sagte er. Und: “Meine Schwester war eine Sau.” Generalanwältin Margit Wachberger betonte am Donnerstag im Justizpalast, der Mann habe den Vierfachmord “sorgfältig geplant”, “rücksichtlos ausgeführt”. Daher sei in diesem Fall die Höchststrafe “dringend erforderlich”.
Der Berufungssenat des Obersten Gerichtshofs leistete dem Ersuchen, über Josef B. lebenslang zu verhängen, nicht Folge und beließ es bei den in erster Instanz ausgesprochenen 20 Jahren. “Die Tat ist schwer zu toppen. Der Täter hat allerdings ein gewisses Verständnis für die Motivlage verdient”, begründete der Senatsvorsitzende Eckart Ratz diese Entscheidung.
Die Tat sei zwar “unentschuldbar”, die Geschworenen wären jedoch davon ausgegangen, “dass er (Josef B., Anm.) ein Loser ist und von seiner Verwandtschaft ständig traktiert worden ist”. Es gebe keinen Grund, die Feststellungen der Geschworenen anzuzweifeln, sagte Ratz. Der Mann habe demnach für seine Töchter “das letzte Hemd hergegeben” und sei im Gegenzug von seinen Verwandten als Kinderschänder hingestellt worden. “Als Vater muss ich da auch sagen ‘Puh'”, gab der Vorsitzende zu bedenken.
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