Burundi unterzeichnete das Statut von Rom am Montag, Liberia am Dienstag. Damit gehören 96 Staaten dem Gericht an.
Der Gerichtshof hat damit allerdings keine Befugnis, Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit zu verfolgen. Das Gericht darf nur Straftaten verfolgen, die ab dem Zeitpunkt des Beitritts begangen werden, erklärte eine Sprecherin des Gerichtshofes in Den Haag. Die beiden Länder könnten mit weiteren Vereinbarungen den Gerichtshof zur Rechtsprechung über Verbrechen befugen, die ab der Eröffnung des Gerichts im Juli 2002 begangen wurden. Erst dann könnten etwa das Massaker vom vergangenen Monat von Hutu-Rebellen an 163 Tutsi in einem UN-Flüchtlingslager oder die Kriegsverbrechen des gestürzten liberianischen Diktators Charles Taylor geahndet werden.
In der vergangenen Woche wurden vor dem Internationalen Strafgerichtshof die ersten Verfahren eröffnet, um über Kriegsverbrechen in Uganda und in der Republik Kongo zu entscheiden. In Uganda hat die Rebellengruppe Widerstandsarmee des Herrn schätzungsweise 12.000 Kinder gekidnappt und sie zu Kindersoldaten ausgebildet. In Kongo untersucht der Gerichtshof mehrere Stämme, bei deren kriegerischen Auseinandersetzungen seit 1999 zehntausende Menschen getötet wurden.
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