Die Zahl der ausländischen Staatsbürger lag Anfang des Jahres bei 895.000, das sind 10,7 Prozent der Bevölkerung. Im Durchschnitt des Jahres 2009 lebten rund 1,47 Millionen (17,8%) mit Migrationshintergrund in Österreich. Davon sind rund 1,08 Millionen selbst im Ausland geboren.
Ein Drittel dieser Gruppe (487.000 Personen) stammt aus anderen EU-Staaten. Die am stärksten vertretene Nation waren am Stichtag 1.1.2010 die knapp 213.000 Personen deutscher Herkunft, die erstmals die rund 207.000 Migranten aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo auf Rang zwei verwiesen. Den dritten Platz belegten 183.000 Personen türkischer Herkunft. An vierter Stelle lag die rund 130.000 Personen umfassende Bevölkerungsgruppe aus Bosnien/Herzegowina, während Platz fünf von etwa 70.000 Personen kroatischer Herkunft belegt wurde.
Zuwanderer haben im Vergleich zu Österreichern doppelt so oft nur einen Pflichtschulabschluss. Insbesondere Migranten aus der Türkei (68 Prozent) haben überwiegend keine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung abgeschlossen. Andererseits sind die Migranten auch in der Gruppe der Höher-Gebildeten stärker vertreten, was in erster Linie auf Zuwanderung aus der EU zurückgeht. Verfügte 2009 nur rund ein Viertel der österreichischen Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren über Matura oder einen akademischen Abschluss, traf dies auf gut ein Drittel aller Personen mit Migrationshintergrund gleichen Alters zu.
Personen mit ausländischen Wurzeln stehen in geringerem Maße im Erwerbsleben. So lag die Erwerbstätigenquote von Migranten im Jahr 2009 bei 64 Prozent, jene der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund dagegen bei 74 Prozent. Dieser Unterschied ist wesentlich auf die niedrigere Beteiligung von Migrantinnen, insbesondere von türkischen Frauen (39 Prozent), zurückzuführen. Allerdings war 2009 auch die Arbeitslosigkeit der ausländischen Staatsangehörigen mit 10,2 Prozent deutlich höher als jene der Österreicher (6,7 Prozent nach nationaler Definition).
Das Lohnniveau ist bei Zuwanderern deutlich niedriger: Ausländische Staatsangehörige, die ganzjährig erwerbstätig waren, verdienten netto im Jahr 2008 mit 17.949 Euro rund 15 Prozent weniger als der Durchschnitt. Dies hängt auch mit den Arbeitsfeldern zusammen, in denen Migranten tätig sind. Bei Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund überwogen im Jahr 2009 Angestellte und Beamte (zusammen 61 Prozent), während nur 24 Prozent als Arbeiter tätig waren. Hingegen waren Personen mit Migrationshintergrund überwiegend – konkret zu 46 Prozent – Arbeiter. Gut ein Viertel der Migranten gilt als armutsgefährdet, im Vergleich zu elf Prozent bei den Österreichern.
Die geringeren Einkommen finden auch beim Wohnraum ihren Niederschlag. Im Jahr 2009 lag die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf bei rund 43 Quadratmetern. Personen mit Migrationshintergrund stand mit 31 Quadratmetern pro Kopf rund ein Drittel weniger Wohnfläche zur Verfügung, wobei die Wohnverhältnisse von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien mit 25 Quadratmetern sowie der türkischen Bevölkerung mit 20 Quadratmetern besonders beengt waren.
Bei in Österreich geborenen österreichischen Staatsangehörigen lag zuletzt die Lebenserwartung bei 77,3 Jahren für Männer und 82,8 Jahren für Frauen. Bei Personen ausländischer Herkunft war sie mit 78,0 Jahren für Männer etwas höher, für Frauen mit 82,9 Jahren ebenfalls. Interessant sind vor allem die Unterschiede bei türkischen Staatsbürgern. Die Männer liegen mit 77,1 Jahren nahe dem Vergleichswert österreichischer Männer, bei Frauen türkischer Herkunft aber mit 85,3 Jahren deutlich über jener österreichischer Frauen (Differenz: 2,5 Jahre). Die insgesamt höhere Lebenserwartung überrascht insofern, als sich Personen mit Migrationshintergrund deutlich seltener Vorsorge-Untersuchungen unterziehen und auch viel weniger Impfungen in Anspruch genommen werden.
Überdurchschnittlich oft werden Personen mit Migrationshintergrund an Österreichs Gerichten mit Bußen belegt. Knapp 30 Prozent der im Jahr 2009 verurteilten Personen waren Ausländer. Bezogen auf die Bevölkerung gleicher Staatsangehörigkeit über 14 Jahren (dem Mindestalter für eine gerichtliche Verurteilung) wurden rund dreieinhalbmal so viele ausländische Staatsangehörige gerichtlich verurteilt wie Österreicher. Zu berücksichtigen ist laut Statistik Austria, dass manche Delikte (z.B. Fremdenrecht, Urkundenfälschung) durch spezifische Aufenthaltsbestimmungen überwiegend von Drittstaatsangehörigen begangen werden. Gleichzeitig markiert die Statistik, dass Zuwanderer nahezu doppelt so oft von Straftaten geschädigt wurden als die inländische Bevölkerung.
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