Von Christiane Eckert
Im Juni schleicht der 21-Jährige Asylwerber um ein Dornbirner Seniorenheim. Eine 82-Jährige die etwas Luft schnappen muss, weil sie mit dem Atmen Probleme hat, ist mit ihrem Krückstock im Freien. Plötzlich ergreift sie der Mann, schüttelt sie so heftig am Kopf, dass sie seit dem Schmerzen in der Halswirbelsäule hat. Er nimmt ihr die Handtasche, die sie am Gehstock befestigt hat, ab und macht sich mit den 85 Euro Beute aus dem Staub. Zurück bleibt die verängstigte Rentnerin.
Gute Beschreibung
Die Frau kann sich das Gesicht des Mannes merken und eine gute Personenbeschreibung abgeben. Wenig später wird er geschnappt und ihr gegenübergestellt. Sie erkennt ihn wieder. Und auch im Prozesssaal gibt es keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Täter ist. „Ich kenne die Frau nicht“, behauptet hingegen der Beschuldigte. Der Schöffensenat ist jedoch überzeugt, dass er die Frau ausgeraubt hat. Am Tatort wurde eine Bierflasche mit seiner DNA gefunden. 18 Monate Haft werden ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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