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Mordprozess: Fünf Jahre unbedingte Haft für Jugendliche

Mordprozess: Verteidiger sehen keine Tötungsabsicht.
Mordprozess: Verteidiger sehen keine Tötungsabsicht. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Nach vier Stunden Beratung rangen sich die acht Geschworenen am Landesgericht Feldkirch zu einem Schuldspruch durch. Die Strafe: fünf Jahre unbedingte Haft für die beiden 18-Jährigen. Bezüglich der versuchten Brandstiftung waren sich die Geschworenen einig, hier waren die zwei 18-Jährigen ja auch geständig.
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Wesentlich problematischer war die Frage, ob sich die zwei Jugendlichen, damals 17 Jahre alt, auch damit abgefunden hatten, dass die IfS-Betreuerin und ein weiterer Bewohner bei dem geplanten Brand ums Leben kommen.
Und hier waren sich die Laien keineswegs einig. Fünf der Geschworenen entschieden sich nach gründlicher Überlegung dennoch für ein ja. Drei zweifelten immer noch daran, dass die zwei Jugendlichen zwei Tote in Kauf genommen hätten. Mit 5:3 wurde somit der Schuldspruch hinsichtlich Mordversuchs gefällt. Bei Stimmengleichheit hätten die beiden Teenager Glück gehabt und sie hätten als „nicht schuldig“ gegolten.

Berufung angemeldet

Klaus Pichler, Verteidiger des Burschen meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Andrea Zacherl, Vertreterin des Mädchens, erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Heinz Rusch gab keine Erklärung ab.
Die Jugendliche nahm das Urteil mit Schluchzen auf. Ob es rechtskräftig wird und die beiden wirklich fünf Jahre hinter Gitter müssen, wird sich zeigen.

Brand in Stiegenaufgang gelegt

Die Heranwachsenden lebten in einer Wohngemeinschaft des Instituts für Sozialdienste (IfS) in Dornbirn. Sie hatten persönliche Probleme mit ihren Betreuern und sollen darum beschlossen haben, diese umzubringen. Dazu legten die beiden angeklagten Bewohner im April in dem Holzhaus mit Brandbeschleunigern einen Brand in einem Stiegenaufgang. Zuvor montierte der Bursche den Brandmelder ab. Eine andere Betreuerin des Heims wurde auf das Feuer aufmerksam, die Flammen wurden rasch gelöscht. Keiner der Beteiligten wurde verletzt, auch der Sachschaden blieb gering. Klaus Pichler, Verteidiger des 18-Jährigen Burschen, betonte, dass sein Mandant der versuchten Brandstiftung für schuldig bekennt. Töten wollte er aber keinesfalls, so Pichler.

“Feuer aus Verärgerung”

Zu Prozessbeginn sagten die zwei 18-Jährigen vor dem Schwurgericht aus, das Feuer aus Verärgerung gelegt zu haben. Es habe wieder einmal Streit gegeben und sie hätten nicht mehr in der Wohngemeinschaft leben wollen. Deshalb fassten sie den Plan, das Haus niederzubrennen, “damit wir da nicht mehr wohnen müssen”. Laut Staatsanwalt Heinz Rusch blieb die Katastrophe nur deshalb aus, weil die Angeklagten die Demontage eines Brandmelders vergessen hätten. Der 18-Jährige erwiderte darauf, dass sie jenen Brandmelder absichtlich an seinem Platz belassen hätten. Sie wären außerdem in der Lage gewesen, die Betreuer zu retten.

“IQ eines neun- bis elfjährigen Mädchens”

Der Verhandlungsauftakt vermittelte auch einen Eindruck von den Lebensumständen der zwei Angeklagten. Laut Andrea Zacherl, der Verteidigerin der jungen Frau, befinde sich ihre Mandantin intellektuell auf dem Stand eines Mädchens im Alter zwischen neun und elf Jahren. Der 18-Jährige ist bereits Vater eines zweijährigen Kindes. Auch Zacherl war überzeugt, dass keine Mordabsicht vorliege.

Nach der Einvernahme der zwei Beschuldigten kamen der Gerichtsmediziner Walter Rabl, Psychiater Reinhard Haller sowie ein Brandsachverständiger zu Wort.

Die Sachverständigen

Der Brandexperte sagte vor Gericht aus, dass eine von ihm entsprechend nachgebaute Versuchstreppe die bei der Rekonstruktion des Brandes auch Feuer fing und weiter gebrannt hätte. Hätten die Betreuer in der Tatnacht nicht einen Teppich über die Flammen geworfen, hätte sich das Feuer auf das Haus ausgebreitet, so der Sachverständige.

Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte, dass die beiden Personen im Haus mit großer Wahrscheinlichkeit gestorben wären, hätte einer der Brandmelder nicht reagiert. Die Betreuerin und der 25-Jährige Mitbewohner hätten eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller stellte bei beiden Angeklagten eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit fest, ausgeschlossen könne diese jedoch nicht werden. Bei beiden 18-Jährigen wären die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht gegeben, so Haller.

(Christiane Eckert/APA)

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