von Christiane Eckert/VOL.AT
Der Teenager war kurz zuvor wegen genau so einer Geschichte zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er wurde im September bedingt entlassen, ein Strafrest von zwei Monaten Bewährungsstrafe war offen. Doch dessen ungehindert setzte er sich wieder in einen fremden Wagen, in dem der Autoschlüssel in der Mittelkonsole lag. Drei Tage fuhr er mit Kumpels durch die Gegend, dann wurde er von einem Zeugen erkannt und ertappt. Die Polizei kam. Doch zuvor drohte der junge Mann noch, ein weiteres Vergehen.
Mit Softgun gezielt
„Er zielte in Gangstermanier auf mich“, berichtet der Zeuge. Gemeinsam mit dem Entwenden von fremden Nummerntafeln ergib dies eine neuerliche Strafe von insgesamt 15 Monaten. Der Richter empfiehlt, einen Psychiater aufzusuchen. „Ich habe ihm gesagt, er soll eine Mechanikerlehre machen“, so Verteidiger Manuel Dietrich. 300 Euro muss der Teenager zusätzlich für die Reinigung des Autos bezahlen. Außerdem ist Werkzeug verschwunden. Das Urteil ist rechtskräftig.
(VOL.AT)
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