Das Opfer fiel zunächst ins Wachkoma, ist aber inzwischen verstorben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während Staatsanwalt Helmut Jamnig den Angeklagten als “tickende Zeitbombe” bezeichnet hatte und den Tatbestand des Mordes eindeutig erfüllt sah, lag für den Verteidiger Elmar Ther lediglich “absichtlich schwere Körperverletzung” vor, zudem sei kein Motiv vorgelegen. Die Geschworenen befanden den 19-Jährigen aber mit sieben zu eins Stimmen des Mordes für schuldig. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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