Von Seff Dünser/NEUE
Sein Mandant könne die Geldstrafe nicht bezahlen und wolle stattdessen gemeinnützige Arbeit leisten, sagte Verteidiger Johannes Michaeler. Der 15-jährige Straftäter wird, sollte er die Geldstrafe tatsächlich nicht bezahlen, 300 Stunden unentgeltlich arbeiten müssen.
Wegen des Verbrechens des minderschweren Raubes wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 600 Euro. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig.
Sieben Euro geraubt
Der geständige 15-Jährige hat am 4. Mai beim Dornbirner Bahnhof einem 13-Jährigen sieben Euro geraubt. Der angeklagte Syrer hatte vom Opfer zehn Euro gefordert, ihm einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt und Kopfstöße angedeutet. Daraufhin gab der 13-Jährige dem Angreifer sieben Euro. Ein mutmaßlicher Mittäter konnte nicht angeklagt werden, weil er erst 13 Jahre alt ist.
Der Strafrahmen für den angeklagten 15-Jährigen betrug eigentlich null bis zweieinhalb Jahre Haft. Eine Haftstrafe wäre aber zu streng für den unbescholtenen und geständigen Täter, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Die Richter nahmen von einer Ausnahmebestimmung im Strafgesetzbuch Gebrauch und verhängten die Geldstrafe.
75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Er habe den minderschweren Raub begangen, weil er mit dem Taschengeld nicht ausgekommen sei, sagte der 15-jährige Syrer. Ihm seien die Konsequenzen der Tat nicht bewusst gewesen, merkte Richterin Tagwercher an. Der Angeklagte fragte nach dem Ausmaß der Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall, dass die Geldstrafe nicht bezahlt und keine gemeinnützige Arbeit verrichtet werden würde. Dann müssten 75 Tage im Gefängnis verbracht werden, antwortete die Jugendrichterin.
(red)
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