15-Jähriger erhielt in Korneuburger IS-Prozess Diversion

Dem Teenager wurden Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, kriminelle Organisation und gefährliche Drohung vorgeworfen. Die Radikalisierung soll laut Staatsanwaltschaft zumindest von April bis Juli 2024 bestanden haben. Der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige soll auf mehreren Internetplattformen IS-verherrlichende Fotos sowie Audio- und Videodateien gepostet bzw. verbreitet haben. Dabei sei u. a. "zum Schlachten von Ungläubigen aufgerufen" worden, sagte der Staatsanwalt. Der Teenager habe den IS unterstützt und "wollte weitere Brüder für den Jihad rekrutieren". "Es wird hoffentlich etwas passieren", soll er in Bezug auf einen möglichen Anschlag gepostet haben. Auf dem Handy des Jugendlichen wurden 354 Video- und 147 Audiodateien gefunden.
Am 5. Juli 2024 soll der Teenager über einen Instagram-Account eine Collage von drei Bildern gepostet haben, hinterlegt mit einem IS-Nasheed (religiöser Sprechgesang, Anm.) und einer Fatwa - also einem Gutachten - eines islamischen Gelehrten, wonach Abtrünnige getötet werden. Dabei waren die Köpfe von drei Personen - darunter ein Wiener SPÖ-Politiker und ein deutscher salafistischer Prediger - rot umkreist. Verpixelt, jedoch erkennbar, soll eine Faustfeuerwaffe zu sehen gewesen sein. "Ich wusste nicht, wer das ist", sagte der Angeklagte über die abgebildeten Personen.
Angeklagter: "Ich wollte mich cool fühlen"
"Ich war den ganzen Tag zuhause am Handy", dabei sei er "in diese Schiene geraten", meinte der in Wien geborene 15-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie wieder vom Bezirk Gänserndorf in die Bundeshauptstadt übersiedelt ist. "Ich wollte mich cool fühlen." Mittlerweile habe er eingesehen, "dass ich einen Fehler gemacht habe". Sein Verteidiger meinte, der Jugendliche habe damals die Inhalte nicht richtig einordnen können.
Nach einem Hinweis aus Deutschland war der Teenager Ende Juli 2024 festgenommen worden. Ende August des Vorjahres wurde der Jugendliche aus der U-Haft entlassen, dabei wurden ihm Weisungen erteilt. Dazu gehörten, die Schule zu besuchen und Bewährungshilfe sowie ein Deradikalisierungsprogramm zu absolvieren.
Der Teenager wurde von Zeugen als zuverlässig beschrieben. Eine "verfestigte" IS-Radikalisierung sei im Rahmen des Deradikalisierungsprogramms nicht festgestellt worden, hieß es.
Richter sah Diversion "gerade noch" möglich
Im vorliegenden Fall sei "gerade noch" eine Diversion möglich, sagte der Richter. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, Bewährungshilfe wurde angeordnet. Zudem erging "die strikte Weisung", die Deradikalisierungsmaßnahme fortzuführen. Es handle sich um eine "letzte Chance", dass dem Jugendlichen "das Berufsleben nicht durch eine Vorstrafe verbaut wird", betonte der Richter.
(APA)
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