Von: Seff Dünser (NEUE)
Der unstete Arbeitslose befindet sich seit Montag in einem anderen Strafverfahren in Untersuchungshaft, weil er am vergangenen Wochenende am Diebstahl von zwei Fahrrädern beteiligt gewesen sein soll.
Der 15-Jährige gab vor Gericht zu, dass er im Bezirk Feldkirch mit Steinwürfen Fensterscheiben und eine Glasfassade an zwei Volksschulen und einem Vereinshaus beschädigt hat. Dafür hat er als Schadenersatz 11.000 Euro zu bezahlen.
Fahrzeuge entwendet
Zudem hat der geständige Teenager mit dem entwendeten Auto des Lebensgefährten seiner Mutter einen Unfall verursacht. Der Mercedes ist nachts bei weit überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abgekommen und gegen eine Mauer geprallt.
Eingeräumt hat der Jugendliche des Weiteren, dass er bei einem Einbruch ein Leichtmotorrad gestohlen hat.
Mittäter freigesprochen
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte am Mittwoch wegen Einbruchsdiebstahls, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen und schwerer Sachbeschädigung. Dafür wurde der unbescholtene 15-Jährige zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil, 480 Euro. Das Urteil, das der von Klaus P. Pichler verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Simon Steixner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis ausgemacht.
Als Mittäter bei den schweren Sachbeschädigungen angeklagt war ein 16-Jähriger. Der von Clemens Achammer verteidigte Angeklagte wurde im Zweifel mangels Beweisen für seine Schuld freigesprochen. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
(NEUE)
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