In zwei von sechs angeklagten Fälle hatte der Bursch seine Opfer mit Messern oder Schlagringen bedroht, daher wurde der Angeklagte wegen schweren Raubes, Raubes sowie versuchter Nötigung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat Bedenkzeit.
Geständig
Der 14-Jährige war von Anfang an geständig, keineswegs jedoch unbescholten: Gemeinsam mit Komplizen hatte der gebürtige Jugoslawe bereits mit 13 Jahren rund 150 Überfälle begangen. Dabei erbeutete er unter anderem Handys, Bargeld und MP3-Player. Noch als Strafunmündiger schüchterte der bewaffnete Angeklagte seine Opfer mit Sätzen wie Wenn du zur Polizei bist, erschießen wir dich! ein.
Pünktlich an seinem 14. Geburtstag – der erste Tag, an dem er strafmündig war – verübte der Jugendliche dann einen Raub. Nach fünf weiteren Verbrechen klickten die Handschellen.
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