Heute ist der junge Mann bereits 16 Jahre alt, absolviert eine Lehre und wohnt im Oberland. Bislang war er unbescholten, doch nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft schwere Sexualdelikte vor. Im Juni vergangenen Jahres hat er ein fünfjähriges Mädchen vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Junge erklärte sich bislang zu diesen Delikten für nicht schuldig.
Einige Zeugen
Die Eltern des Jungen wehren sich dagegen, dass die Verhandlung öffentlich ist, ihr Sohn fotografiert wird. Und tatsächlich ist der Jugendschutz bei jugendlichen Straftätern sehr ausgeprägt. Somit wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Lediglich das Urteil ist zwingend öffentlich. Wird die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen, ist ein Urteil allerdings nichtig und wird aufgehoben. Schlussendlich ergeht nach mehrstündigem Beweisverfahren das Urteil des Schöffensenates. Dieses lautet: Schuldig, Strafe zwölf Monate auf Bewährung, 1200 Euro unbedingte Geldstrafe und 3000 Euro Teilschmerzengeld für das Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT/Eckert)
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