Von Christiane Eckert / VOL.AT
Die wüsten Worte „Ich schlag Dir die Fresse ein, wenn Du ihn nicht in Ruhe lässt. Dann kannst Du Dir einen Schönheitschirurgen suchen“ gab es. Das räumt die 27-jährige, achtfach Vorbestrafte ein. Sie ist zwar berufsunfähig, doch für den Gerichtstermin findet sie keine Zeit. Das stört aber das Gericht wiederum wenig, denn es kann die Frau dennoch verurteilen. Die Strafe für die versuchte Nötigung: 1040 Euro unbedingt.
Kann sie die Strafe nicht bezahlen, könnte eine Ersatzfreiheitsstrafe schlagend werden. Zunächst wird der Dame das Urteil zugestellt, dann kann sie es allenfalls noch bekämpfen.
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