In staatsnahen Unternehmen – für deren Aufsichtsräte in Kürze eine Frauenquote gelten könnte – beläuft sich der Wert laut Rechnungshof auf durchschnittlich 16,1 Prozent (2008). Für die Daten der EU-Kommission wurden die Aufsichts- und Verwaltungsräte von rund 600 Betrieben europaweit untersucht, für Österreich wurden die 20 größten börsenotierten Unternehmen herangezogen. 2010 waren demnach hierzulande nur neun Prozent der Aufsichtsräte weiblich (2008: sechs Prozent). Schlechtere Werte weisen nur Irland mit acht Prozent, Griechenland mit sechs Prozent, Italien und Portugal mit je fünf Prozent sowie Luxemburg mit vier Prozent auf.
Spitzenreiter beim Frauenanteil ist wenig überraschend Norwegen. Schon vor Umsetzung der gesetzlichen Frauenquote betrug der Anteil 35 Prozent, 2008 stieg er gar auf 43 und lag 2010 bei 39 Prozent. Auch Unternehmen in Schweden und Finnland wiesen in ihren Aufsichtsräten 2010 einen Frauenanteil von 26 Prozent auf. Deutschland lag zuletzt bei 13 Prozent und Frankreich bei zwölf Prozent. In Spanien und Belgien belief sich der Frauenanteil auf jeweils zehn Prozent. Der Großteil der in der Studie erwähnten Länder konnten im untersuchten Zeitraum (2006 bis 2010) den Frauenanteil in der Führungsetage steigern. In Griechenland allerdings sank er von acht auf zuletzt sechs Prozent und in Portugal von sieben auf fünf Prozent.
Verpflichtende Frauenquote in Österreichs Unternehmen
Ob durch gesetzliche oder alternative Maßnahmen, die Staaten haben in den vergangenen Jahren versucht, den Frauenanteil in den höchsten Gremien zu erhöhen. In Österreich soll nun eine verpflichtende Frauenquote für die Besetzung von Aufsichtsräten in staatsnahen Betrieben einen Fortschritt bringen. Bis Ende 2013 soll der Frauenanteil bei 25 Prozent liegen, bis 2018 bei 30 Prozent. Betroffen wären laut Angaben des Frauenministeriums rund 60 Unternehmen, an denen der Bund mehr als 50 Prozent Anteil hält.
Kritikern gehen diese Vorschläge nicht weit genug. Sie wenden ein, dass es lediglich um diese Firmen geht und auch, dass es sich um eine Selbstverpflichtung ohne Sanktionen handeln soll.
(apa)
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