Das Quad hatte einen Hubraum von 450 ccm. Die Fahrerlaubnis, die für das Führen eines solchen Fahrzeuges notwendig ist, konnte das Mädchen logischerweise nicht vorzeigen. Das Fahrzeug gehört dem Vater, der dem Mädchen bei ihren Fahrversuchen zuschaute. Gegen ihn wird nun aufgrund Ermächtigung zum Fahrens ohne Fahrererlaubnis ermittelt. Da das Mädchen noch schuldunfähig ist, ergeht eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.
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