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10 Euro für einen Liter Super-Benzin

©VOL Live/Harald Küng
Feldkirch - Medienberichten zufolge, verlangte eine Tankstelle in Baden-Württemberg am Ostermontag aufgrund von Benzinknappheit 9,99 Euro für einen Liter Super-Benzin.
Das sagt der Konsumentenschutz

Ein Autofahrer musste tief in die Tasche greifen und 200 Euro für 20 Liter bezahlen. Ob er das Geld zurück bekommt, ist noch unklar.

“Theoretisch wäre es auch in Österreich denkbar, dass ein exorbitanter Benzinpreis verlangt wird”, lässt uns Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenberatung der AK Vorarlberg im VOL Live-Interview wissen. Es gibt, zumindest in Österreich, kein Gesetz, dass den Benzinpreis nach oben begrenzt. Die Expertin weist jedoch auf den freien Wettbewerb hin und die Tatsache, dass ein Tankstellenbetreiber innerhalb kürzester Zeit seine Kunden verlieren würde, würde er, wie im Fall aus Deutschland, die Preise derart in die Höhe schnellen lassen.

Auch wenn der deutsche Tankstellenbetreiber die Preiserhöhung auf Benzinknappheit zurückführt, grenzt ein Preis von rund 10 Euro pro Liter an Wucher. Um von Wucher zu sprechen, müssen jedoch auch subjektive Voraussetzungen, wie eine mögliche Ausnützung der Unerfahrenheit oder Zwangslage des Kunden vorliegen.

Rückerstattung des Geldes

Nach österreichischen Bestimmungen gäbe es verschiedene Möglichkeiten, das zuviel bezahlte Geld zurück zu fordern. “Beispielsweise die Laesio enormis, die dann eingreift, wenn man mehr als die Hälfte dessen bezahlt, was die Ware im Endeffekt wert ist”, erklärt die Juristin. Doch dieser Rechtsweg ist nicht immer anwendbar: “Wenn ich weiß, dass ich 9,99 Euro für einen Liter Benzin bezahle und ich weiß, dass es das eigentlich nicht wert ist, ist dieses Rechtsmittel hinfällig”, so Hinteregger weiter.

Für eine rechtliche Aufklärung, müssten die einzelnen Fälle genau eruiert werden und eventuelle Zwangslagen festgestellt werden “Wenn ich ein Kind ins Krankenhaus bringen muss und unbedingt Benzin brauche und diese Tankstelle die einzige weit und breit ist, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als den Sprit dort zu kaufen.” Dieses Beispiel würde wieder unter den Tatbestand Wucher fallen.

Abschließend gibt die Expertin jedoch Entwarnung: Laut Spritpreisverordnung vom 1. Jänner 2011 dürfen österreichische Tankstellen ihre Preise nur um exakt 12 Uhr Mittags anheben. Böse Überraschungen an der Zapfsäule während des restlichen Tages bleiben den österreichischen Autofahrern somit erspart. “In meiner Praxis sind mir bisher auch keine Fälle dieser Art in Österreich bekannt”, so Hinteregger im Gespräch mit VOL Live.

Interview mit Karin Hinteregger, Leiterin Konsumentenschutz AK Vorarlberg

(VOL Live)

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