Sie brauchen nun ihre Strafe nicht zu bezahlen, das Land Kärnten hat die entsprechende Verordnung der Stadtgemeinde St. Veit/Glan wegen “schwerer Mängel” aufgehoben.
Wie Landeshauptmann Verkehrsreferent Gerhard Dörfler (B) am Freitag in einer Aussendung mitteilte, habe man in Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft den Auftrag erteilt, sämtliche 1.500 Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. “Die Autofahrer werden davor bewahrt, ungerechtfertigte Strafgelder zu zahlen”, so Dörfler. Wer allerdings seine Strafe bereits bezahlt hat, schaut durch die Finger, denn Rückerstattung gibt es keine.
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