Die Tageszeitung “Heute” berichtete, dass Verheugen, der Manager-Boni heftig kritisiert hatte, zu seinem Abschied aus Brüssel selbst ein Pensionstopf von fast zwei Millionen Euro erwarten soll. “Normale” EU-Kommissare wie Benita Ferrero-Waldner erhielten zum Abschied demnach vergleichsweise bescheidene 1.300.000 Euro.
Brüssel reagiert
Cristina Arigho von der Abteilung Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung in der Generaldirektion der Europäischen Kommission hält fest, dass die 27 EU-Staaten “einstimmig und transpartent über Art und Höhe von Gehältern, Aufwandsentschädigungen” und dergleichen entschieden hätten.
EU-Kommissaren steht nach Ende ihrer Amtsperiode für maximal drei Jahre eine “Übergangszahlung” zu. Wenn sie eine neue, bezahlte Tätigkeit aufnehmen, wird dieser Bezug gekürzt. Ab Erreichen des 65. Lebensjahres wird zusätzlich der erworbene Pensionsanspruch an die Kommissare ausbezahlt.
Nachgerechnet:
Das Basisgehalt eines EU-Kommissars beträgt inklusive Zulagen knapp mehr als 21.000 Euro pro Monat – vor Steuern. Reise- und Übersiedlungskosten werden erstattet. Bei Ende ihrer Tätigkeit erhalten die Kommissare zusätzlich ein volles Monatsgehalt zur Rückübersiedlungs-Hilfe.
360.000 Euro Überbrückungshilfe für drei Jahre
Die Überbrückungshilfe für die folgenden drei Jahre beträgt je nach Dauer der Tätigkeit in der Kommission monatlich zwischen 40 und 65 Prozent des Basisgehalts von rund 20.000 Euro.
Drei Jahre lang geschätzte 10.000 Euro 12 Mal im Jahr ergeben 360.000 Euro vor Steuern. Dazu kommt der Pensionsanspruch, der maximal 70 Prozent des Letztgehaltes erreichen kann. Im Fall eines Bezugs von beispielsweise 30% des Basisgehalts bis zu einem Alter von 80 Jahren kommen noch einmal 1.080.000 Euro zusammen.
Ergebnis: 1.440.000 – aber nicht auf einmal, sondern Stück für Stück.
Ein Anruf bei der EU-Kommission bestätigt das Ergebnis: Die EU-Kommissare erhalten nach Ende ihrer Tätigkeit also tatsächlich die kolportierte Summe aus Brüssel, jedoch nicht als eine einmalige Abgeltung á la “Golden Handshake”, sondern in Form von monatsweise ausbezahlten Lohnfortzahlungen bis zum nächsten Job – und als Pension.
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