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"Straffes Prozessprogramm"

OGH-Präsident Ratz: Volksanwaltschaft soll an die Stelle des früheren Untersuchungsrichters treten.
OGH-Präsident Ratz: Volksanwaltschaft soll an die Stelle des früheren Untersuchungsrichters treten. ©APA
Bregenz - Testamentsaffäre: Höchstrichter sieht Verfahrensdauer in „vertretbarem Rahmen“.

Der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs, der Vorarlberger Eckart Ratz, stellt der Justiz in seiner Heimat trotz aller Affären ein gutes Zeugnis aus: Vorarlberg sei auch in diesem Bereich ein „Musterland“. Wenn es in der Testamentsaffäre zu einem straffen Prozessprogramm komme, sei die Dauer „noch in einem vertretbaren Rahmen“. Zur Diskussion über die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters lässt Ratz mit einem neuen Vorschlag aufhorchen: Die Volksanwaltschaft könnte diese Funktion übernehmen.

Warum hat die Justiz einen Vertrauensverlust erlitten? Ist das auf Fälle wie die Testaments­affäre zurückzuführen?

Ratz: Die Testamentsaffäre ist auf Vorarlberg begrenzt; das wird österreichweit gar nicht so stark wahrgenommen. Meine persönliche Meinung ist: In jeder Berufsgruppe gibt es die Gaußsche Normalverteilung – ein Teil ist gut, ein Teil schlecht, ein Teil fällt nicht auf. Ich würde sagen, dass die Verteilung in der Justiz ziemlich günstig ist. Wir haben viele gute Richter und Staatsanwälte. Aber leider gibt es auch ein paar wenige, die auffallen – und auf sie wird im Medienzeitalter mit einer unglaublichen Lautsprecherwirkung immer wieder hingewiesen.

Gilt die Gaußsche Normalverteilung auch für die Vorarlberger Justiz? Trotz aller Affären?

Ratz: Zu konkreten Fällen will ich nicht Stellung nehmen. Ich kann nur sagen: Ich bin lange in der Vorarlberger Justiz gewesen und kenne die Akteure sehr gut. Vorarlberg ist auch in diesem Bereich ein echtes Musterland. Natürlich kann man das schlechtreden, wenn einige Mitarbeiter möglicherweise verbrecherisch gehandelt haben; wobei das nicht bewiesen ist, es gilt die Unschuldsvermutung. Aber insgesamt ist die Justiz in Vorarlberg erstklassig aufgestellt.

Handlungsbedarf gibt es nach Vorfällen wie der Testamentsaffäre trotzdem.Ratz: Es ist ja gehandelt worden. Ein Staatsanwalt ist ein Jahr freigestellt worden und hat den Fall mit Polizeibeamten aufgearbeitet. Parallel dazu sind auch symbolische Maßnahmen wie der Austausch des Gerichtsvorstehers gesetzt worden.

Der Fall liegt jetzt in Salzburg, die Verfahrensdauer stößt auf Unverständnis.

Ratz: Zum konkreten Fall will ich nichts sagen. Aber wenn es der Richter schafft, die entscheidenden Linien herauszuarbeiten und das Prozessprogramm zu straffen, dann ist alles noch in einem vertretbaren Rahmen.

Als neuer OGH-Präsident absolvieren Sie derzeit Antrittsbesuche bei der gesamten Staatsspitze. Äußern Sie dabei ein zentrales Anliegen?

Ratz: Ja, dass die Grundrechtsgerichtsbarkeit, die sich der Oberste Gerichtshof 2007 eröffnet hat, in die Verfassung kommt. Heute kann der Oberste Gerichtshof in Grundrechtsfragen angerufen werden, es ist aber nicht zwingend; man kann sich auch direkt an Straßburg wenden. Und das ist nicht sinnvoll: Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollten Grundrechtsfragen möglichst auf staatlicher Ebene geregelt werden. Das könnte auch zu einer Verfahrensbeschleunigung führen.

Würde das bedeuten, dass sich zum Beispiel Karl-Heinz Grasser mit der Klage an den OGH wenden könnte, es gebe kein faires Verfahren gegen ihn?

Ratz: Ich kann diese Frage nur abstrakt beantworten: Wenn irgendjemand der Meinung ist, dass das Verfahren gegen ihn zu lange dauert und nur noch ins Blaue hinein ermittelt wird, ist das zweifellos eine Grundrechtsfrage im Sinne des Artikels 6 der EMRK. Das heißt, er könnte sich an den Obersten Gerichtshof wenden und diesen auffordern, dafür zu sorgen, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.

Wie sehen Sie das Problem, dass ständig geheime Ermittlungsakte öffentlich werden?

Ratz: Ich verfolge die Kriminalberichterstattung nicht sehr genau, aber wenn ich Ihre Frage als Arbeitshypothese nehme, kann ich nur sagen, dass es in Österreich bereits im Ermittlungsverfahren umfassende Akteneinsichtsrechte gibt. Durch Opfer, Beschuldigte oder unter Umständen unter Verletzung des Amtsgeheimnisses könnten Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Davon wissen tue ich nichts. Aber es wäre sicher vernünftig, wenn die Staatsanwaltschaft eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit hätte, nach Maßgabe von Fallgruppen und unter Beachtung von Persönlichkeitsrechten der Presse bestimmte Informationen zu geben. Schließlich hat die Presse ihrerseits die eminent politische Aufgabe, „public watchdog“ zu sein (Wächterfunktion).

Die Politik diskutiert über die Wiedereinführung des U-Richters. Wie stehen Sie dazu?

Ratz: Ich glaube, dass die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters nicht wörtlich gemeint ist. Vielmehr geht es wohl um ein richterliches Element in der Kontrolle der Weisungsspitze, damit das geheime Einstellen eines Verfahrens, also das Nichtanklagen, verhindert werden kann. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass diese Aufgabe der Volksanwaltschaft übertragen wird. Das wäre eine saubere Lösung auch im Sinne der Gewaltentrennung.

Im Zuge des Sparpakets wird auch die Schließung von Bezirksgerichten geplant: Welche Rolle spielen kleine Bezirksgerichte wie jene im Montafon?

Ratz: Ich würde mich sehr ärgern, wenn sich die Frau Justizministerin in meinen Kompetenzbereich einmischen würde. Daher halte ich mich auch bei Fragen zurück, die in ihre Zuständigkeit fallen. Grundsätzlich geht es um folgende Fragen: Wie groß muss eine Gerichtseinheit sein, um wirtschaftlich vertretbar zu sein? Und welche Aspekte sind bei der Vertretbarkeit zu berücksichtigen? Meine Überzeugung ist, dass auch kleine Strukturen ihre Vorteile haben – ich bin in einem Land sozialisiert worden, das klein ist und in dem die Dinge sehr gut funktionieren.

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