Die Diskussion über eine Stärkung der Steuerautonomie der Länder ist um eine Facette reicher: Die Gemeinden wollen „ihre“ Grundsteuer behalten. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) ist für eine Verländerung der Grundsteuer. Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kann sich dies – allerdings nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das auch Massensteuern beinhaltet – vorstellen.
Doch der Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürgermeister Harald Sonderegger (ÖVP), spricht sich im VN-Interview dagegen aus: „Wenn, dann sollen Massensteuern verländert werden, aber nicht die Grundsteuer: Sie steht den Gemeinden zu und muss ihnen auch weiterhin zustehen. Zumal sie ohnehin schon alle Anstrengungen unternehmen müssen, den Stabilitätspakt einzuhalten.“
609 Millionen für Gemeinden
Die Grundsteuer ist zurzeit bundesgesetzlich geregelt; praktisch handelt es sich aber um eine Gemeindesteuer: Städte, Märkte und Dörfer haben zur Festlegung der genauen Höhe einen gewissen Spielraum. Die Einnahmen kommen ihnen zugute.
Einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung von Finanzministerin Fekter zufolge betrug
das Grundsteueraufkommen 2010 österreichweit 609,2 Millionen Euro. Auf die Vorarlberger Gemeinden entfielen 26,6 Millionen Euro.
Verbandspräsident Sonderegger will die Grundsteuer nicht nur behalten; er fordert vom dafür zuständigen Bund auch eine Neufeststellung der Einheitswerte aller Grundstücke, auf deren Basis die Steuer bemessen wird: Er räumt ein, dass dies „teilweise“ zu einer Steuererhöhung führen könnte. Auf der anderen Seite sieht er jedoch „eine Riesenungerechtigkeit“ zwischen einzelnen Grundeigentümern: Bei Grundstücken mit älterer Bebauung könnte die Einheitswertfeststellung lange zurückliegen; die letzte flächendeckende Bewertung erfolgte 1973. Bei Neubauten ist sie jüngeren Datums, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann: „Da geht es um Steuerfairness, weniger um Steuererhöhung“, so Sonderegger. „Im Übrigen ist es für uns Gemeinden von größtem Interesse, dass diese Fehlentwicklung korrigiert wird, damit die Grundsteuer aufgrund der Ungleichbehandlung nicht vom Verfassungsgerichtshof gekippt wird.“
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