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„Spiegel“-Korrespondentin von Polizei misshandelt?

Eine Korrespondentin des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", die in Wien bei Rot über eine Kreuzung geradelt war, und die anschließende Amtshandlung der Polizei sorgten auch am Mittwoch für Aufregung.

„Diesen angeblichen Vorfall kann ich noch nicht beurteilen“, stellte Innenminister Günther Platter (V) am Rande einer Pressekonferenz klar.

Man habe eine Untersuchung veranlasst, der genaue Bericht werde dem Ressortchef dann vorgelegt. Man werde beide Seiten hören – vorher einen Kommentar abzugeben, sei unseriös, betonte Platter gegenüber der APA. Die Pressestelle der Polizei bestätigte unterdessen, dass das Verfahren gegen die Beamten mit 22. Juni „zurückgelegt“ wurde. Laut ORF wird der Journalistin eine Strafverfügung über 281 Euro wegen der verschiedenen Verwaltungsübertretungen zugestellt.

Auch fast zwei Wochen nach dem Geschehen am 13. Juni in der Venediger Au sieht sich die Journalistin als Opfer von Polizeigewalt. Die sieben Euro Strafe für das Verkehrsdelikt habe sie mit einem Erlagschein bezahlen wollen, da sie ihre Geldbörse vergessen hatte, schilderte sie der APA. Mit der Visitenkarte von Marion Kraske wollten sich die Beamten als Identitätsnachweis nicht zufrieden geben, aufs Kommissariat wollte sie nicht mit. „Nein, da sehe ich keine Veranlassung dazu“, ließ sie die Polizisten wissen. Die Ankündigung, sie dann festnehmen zu müssen, nahm die Deutsche offenbar nicht ernst.

„Ich wurde gegen das Polizeiauto geschmissen. Ich versuchte loszukommen, habe mich gedreht und habe den Polizisten vermutlich irgendwie getroffen“, so die Korrespondentin. Der Beamte will hingegen eine Ohrfeige bekommen haben. Daraufhin wurde die Frau „auf den Boden geworfen“ (Kraske) und Handschellen angelegt. Kraske beschwert sich, dass ihr ein Knie in den Rücken gepresst und ein Arm verdreht worden sei. U.a. habe sie Prellungen, Zerrungen und zwei oberflächliche blutende Wunden erlitten. Am Kommissariat schließlich habe sich in ihrer Handtasche doch noch ein Führerschein gefunden und sie konnte gehen.

Die Journalistin beschwert sich, dass ihr als deutsche Staatsbürgerin verweigert wurde, ihre Botschaft anzurufen. „Das ist ein Bruch gegen das Völkerrecht.“ Die „ausländerfeindliche Äußerung“ der Polizisten sei gleich zu Beginn der Amtshandlung gefallen, als sie meinte, sie wüsste nicht, dass dies ein Gehsteig sei, den sie nicht befahren dürfe. „Wenn Sie sich bei uns nicht auskennen, dann müssen’s halt zu Haus’ bleiben“, habe ein Beamter gesagt.

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