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„Schwarze Liste“ für unsichere Fluglinien

Die EU-Kommission hat sich auf die Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), vor allem aber auf die bis dato umstrittene EU-weite „Schwarze Liste“ für nicht sichere Fluglinien geeinigt.

Die EU will die Luftfahrtsicherheit in der Gemeinschaft nach den jüngsten Flugzeugabstürzen verbessern. Der Vorschlag für eine EU-weite „Schwarze Liste“ ist mit Rat und Parlament so weit abgestimmt, dass er bereits im nächsten Verkehrsrat Anfang Dezember endgültig beschlossen werden könnten.

Bisher gab es keine einheitliche Regelung, was in der EU passiert, wenn ein Mitgliedsstaat einer Fluglinie die Start- bzw. Landeerlaubnis entzieht. Künftig soll in dringenden Fällen innerhalb von einigen Tagen der Eintrag in die Schwarze Liste erfolgen. Passagiere, die zuvor auf eine solche Fluglinie gebucht waren, haben Anspruch auf Schadenersatz bzw. die Umbuchung auf eine andere Linie. Die Veranwortung für die entsprechenden Schritte und die Information der Passagiere trägt der Veranstalter oder die Fluglinie, für die ursprünglich gebucht wurde.

EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot betonte am Dienstag in Straßburg, dass die EU-Kommission strenge und gleiche Sicherheitsregeln in allen Mitgliedstaaten und für alle Flugzeuge in der EU anstrebe. Die EASA soll daher künftig sicherstellen, dass die Zulassung der Piloten den EU-Regeln entspricht, ebenso wie die Bestimmungen nach denen die Mitgliedstaaten die Flugzeuge selbst prüfen aber auch die Zertifizierung von Airlines aus Drittstaaten übernehmen.

Der SPÖ-EU Abgeordnete Jörg Leichtfried betonte am Dienstag in Straßburg vor Journalisten vor allem, wie schnell die Einigung auf die Schwarze Liste geschehen sei. In kaum zwei Monaten seien Parlament, Rat und Kommission übereingekommen ein solches Instrument, dass im Internet aber auch auf Flughäfen und in Reisebüros abrufbar sein soll, zu schaffen.

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