Mitunter sind es nicht nur die sogenannten “Raser”, die für ihr gefährliches Verhalten im Straßenverkehr zur Kasse gebeten werden können. Auch das langsame Pendant, der “Schleicher”, kann andere Verkehrsteilnehmer behindern. Und somit auch gestraft werden. Verankert ist die Fahrgeschwindigkeit im Paragraph 20, Absatz 1, der Straßenverkehrsordnung. Geldstrafen von bis zu 726 Euro sind möglich, wenn man viel zu langsam unterwegs ist und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich behindert.
In Vorarlberg selten
Wie aber sieht diese blanke Theorie in der Praxis aus? “Zu langsam fahren ist ein Tatbestand, der bei uns eigentlich kein Thema ist”, sagt Bernd Müller, Leiter der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. “Es ist natürlich schon vorgekommen, dass Lenker, die zu langsam unterwegs waren, gestraft wurden. Doch das ist selten der Fall – gefühlsmäßig etwa einmal im Jahr”, bekräftigt auch Kollege Dietmar Eß von der BH Feldkirch. Die Kollegen der BH Bregenz und Dornbirn stimmen unisono mit ein.
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