AA

Weil ihr Name auf einer Liste stand: Vorarlberger Psychologielehrer nötigt AHS-Schüler zu Drogentests

An einer Vorarlberger AHS nötigte ein Lehrer zehn Schüler, einen Drogentest zu machen: Weil ihr Name auf einer Liste stand.
An einer Vorarlberger AHS nötigte ein Lehrer zehn Schüler, einen Drogentest zu machen: Weil ihr Name auf einer Liste stand. ©Archiv/dpa; Bilderbox
An einer Vorarlberger AHS hat ein Psychologielehrer, der als Social Networker an der Schule agiert, insgesamt zehn Schüler dazu genötigt, Drogentests durchzuführen. Eine Mutter hatte der Schulleitung eine Liste mit ihren Namen überreicht und den Verdacht geäußert, dass diese Drogen nähmen. Das berichten die VN in ihrer Mittwochs-Ausgabe und lässt alle Beteiligten zu Wort kommen.

Ein bunter Haufen Jugendlicher tummeln sich an einer AHS in Vorarlberg. Einer von ihnen ist Karl (Name von der Redaktion geändert), 16 Jahre alt. Vor kurzem hat er seinen Eltern mitgeteilt, dass er nicht mehr zu diesem jungen Haufen gehören möchte und die Schule verlassen will. Doch was ist geschehen?

Der Schüler

Vor Kurzem habe er seinen Eltern erzählt, dass er vor den Sommerferien zu einem Drogentest und zu drei Beratungen bei der “Fähre” musste. Nicht nur er, auch neun weitere Schüler seien von ihrem Lehrer zu der Maßnahme gezwungen worden.

Begonnen habe Alles im Mai diesen Jahres. Der Psychologielehrer, der als sogenannter Social Networker an der AHS agiert, soll den zehn Schülern befohlen haben, die Drogenberatungsstelle “Die Fähre” aufzusuchen und dort Drogentests zu machen und sich beraten zu lassen. “Er drohte uns mit der Polizei, sollten wir nicht kooperieren,” berichtet Karl.

Zu der Maßnahme griff der Lehrer aufgrund einer Liste, auf der zehn Namen von Schülern standen. Die Mutter eines Mitschülers hatte sie der Schulleitung ausgehändigt, nachdem bei ihrem eigenen Sohn ein Drogentest positiv ausfiel. Auf der Liste stünden diejenigen Schüler, mit denen ihr Sohn Kontakt habe. Auch Karls Name stand darauf.

Gemeinsam mit den anderen Schülern ließ Karl Drogentest und -beratungen über sich ergehen. Da alle Tests negativ ausfielen, betrachteten die Schüler die Angelegenheit als erledigt. Der Social Networker drohte nach den Sommerferien allerdings mit weiteren unangekündigten Drogentests in diesem Schuljahr. Daraufhin beschloss Karl, nicht mehr zur Schule gehen zu wollen und berichtete den Vorfall seinen Eltern. Er wolle nur “dass es endlich aufhört!”

Die Mutter

“Ich war zutiefst betroffen, als ich davon erfuhr, fünf Monate später,” sagt Karls Mutter gegenüber den VN. Empört seien sie und ihr Mann darüber, dass sie von der Schulleitung nicht über die Maßnahme unterrichtet wurden.

In der Tat hatten es Schulleitung und Social Networker versäumt, die Eltern der noch minderjährigen Jugendlichen sowie den Schularzt über die angeordneten Tests zu informieren. Beides wäre Vorschrift.

“Unfassbar” ist es für Karls Mutter, “dass ausgerechnet ein Psychologielehrer Schüler einem derartigen emotionalen Stress aussetzt.”

Der Social Networker

Der Lehrer begründet seine Handlungsweise mit dem konkreten Verdacht auf Drogenkonsum. Es sei sehr wohl sein Recht, solch eine Maßnahme anzuordnen, berichtet er gegenüber den VN. Warum er die Eltern der Schüler nicht informierte begründet der Lehrer damit, dass er den Schülern in der Regeln ein paar Tage Zeit einräume, die Eltern selbst zu informieren. Erst dann wende er sich persönlich an sie.

Dass in diesem Fall fünf Monate vergingen lag seiner Meinung nach daran, dass die Sommerferien dazwischen lagen. Die Überraschungsdrogentests bestätigte der Lehrer mit Verweis auf die psychologische Wirkung der Drohung und dem damit einhergehenden Lerneffekt.

Der Schuldirektor

“Wir lassen die Eltern nicht außen vor,” verteidigt der Leiter der AHS das Vorgehen. “Um die Souveränität der Schüler zu wahren, geben wir ihnen Zeit, zuerst selbst mit den Eltern zu sprechen.” Drei Schüler hätten sich allerdings, mit Verweis auf das schwierige Verhältnis zu den Eltern, dagegen entschieden, diese eigenständig zu informieren.

Wann die Eltern dann von der Schulleitung informiert werden sei eine Frage des Zeitpunkts. Dass in diesem Fall fünf Monate vergangen sind, bezeichnet der Direktor als Fehler. Man hätte die Angelegenheit vor den Schulferien abschließen sollen.

Auf die Frage, warum der Schularzt nicht informiert wurde, antwortet er: “Der Schularzt hat nur eine geringe Stundenzahl an der Schule.” Die vom Social Networker angedrohten Überraschungstests, versichert der Direktor, werde es allerdings nicht geben: “Wir werden in diesem Fall nichts mehr unternehmen.”

Der Kinder- und Jugendanwalt

“Es gibt einen klar beschriebenen Handlungsleitfaden für die Schule, mit dem Ziel, zu helfen und nicht zu diskriminieren”, sagt Jugendanwalt Michael Rauch. Er verweist auf den Leitfaden “Helfen statt strafen” des Bildungsministeriums.

Wichtig sei auch, dass ein durch Tatsachen erhärteter Verdacht wegen Suchtmittelmissbrauchs vorliege. “Ein Schüler soll nicht leichtfertig dem Verdacht ausgesetzt werden, er missbrauche Suchtgift”, mahnt der Anwalt gegenüber den VN. Verschwiegenheitspflichten seien ebenso zu berücksichtigen, wie die Einbindung der Eltern.

Der SUPRO-Leiter

Andreas Prenn, Leiter von SUPRO (Werkstatt für Suchtprophylaxe), schätzt die Vorgehensweise des Social Networkers und der Schulleitung weder rechtlich noch pädagogisch als richtig ein: “Laut §13 des Suchtmittelgesetzes muss ein begründeter Verdacht des Drogenmissbrauchs im Schulbereich vorhanden sein” erklärt Prenn gegenüber der VN. Andernfalls seien “gesundheitsbezogene Maßnahmen” wie Drogentests nicht zulässig.

Ein begründete Verdacht sei, wenn der Schüler auf frischer Tat erwischt wird, wie er auf dem Schulgelände Drogen konsumiert. Eine Liste mit Namen mutmaßlicher Konsumenten, gelte nicht als “begründeter Verdacht”. Das die Eltern der Schüler vor den Tests nicht informiert wurden, sei sowohl rechtlich, als auch pädagogisch auf keinen Fall vertretbar. “Die Erziehungsberechtigten müssen auf jeden Fall vom Verdacht und vor einer bevorstehenden schulärztlichen Untersuchung informiert werden, solange die Jugendlichen minderjährig, also unter 18 Jahre alt, sind.”

Auch zu den angekündigten Überraschungstests sei der Social Networker rechtlich in keiner Form berechtigt. In der gesamten Handlungsweise des Lehrers sieht Prenn ein völlig falsches Verständnis von Prävention und pädagogischer Grundhaltung. “Eine solche Aktion kann für den Social Networker auch rechtliche Konsequenzen haben.”

Die Schullandesrätin

Auch Schullandesrätin Bernadette Mennel bezieht sich auf §13 des Suchtmittelgesetzes, laut dem es einen klaren Ablaufplan gibt, wie bei Verdacht auf Suchtmittelkonsum vorzugehen ist. Bei Vorliegen bestimmter Verdachtsmomente, dass ein Schüler Drogen missbraucht, sei von der Schulleitung eine Untersuchung durch den Schularzt anzuordnen. “Die Eltern sind ebenfalls zu informieren.”

(VN/red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Weil ihr Name auf einer Liste stand: Vorarlberger Psychologielehrer nötigt AHS-Schüler zu Drogentests