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Vorratsdatenspeicherung: Grün und Blau erfreut über EuGH-Spruch

Steinhauser: Österreichisches Parlament muss Vorratsdatenspeicherung abschaffen.
Steinhauser: Österreichisches Parlament muss Vorratsdatenspeicherung abschaffen. ©APA
FPÖ und Grüne begrüßten am Dienstag die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müsse jetzt das Parlament die Vorratsdatenspeicherung in Österreich aufheben, forderte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser.
Vorratsdatenspeicherung gekippt
Stichwort: Vorratsdatenspeicherung

Er freute sich über einen “sensationellen Sieg für 11.139 BürgerInnen”. Denn er hat gemeinsam mit der Bürgerinitiative AK-Vorrat die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestartet, die gemeinsam mit anderen Anträgen Anlass für die Befassung des EuGH war. “Ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung ähnliche Maßstäbe wie der EuGH anlegen wird und damit das Urteil auch Auswirkungen auf die österreichische Gesetzgebung haben wird”, kündigte Steinhauser eine Initiative im Parlament an.

“Historisches Urteil”

Die AK-Vorrat selbst sprach von einem “historischen Urteil”. “Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben”, hieß es in einer Aussendung. Auf Basis des EuGH-Urteils hofft auch die AK-Vorrat auf eine baldige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.

FPÖ-Telekommunikationssprecher Gerhard Deimek sieht in dem EuGH-Spruch einen “bedeutenden Sieg für die Grundrechte in Europa”. Er plädierte dafür, die “Privatsphäre unserer Bürger” wiederherzustellen. Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sei dazu “ein erster bedeutender Schritt”.

VfGH mit EuGH-Urteil “zufrieden”

Der österreichische Verfassungsgerichtshof ist “zufrieden, dass der Europäische Gerichtshof unseren Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung gefolgt ist”. Der VfGH hat die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit-initiiert. Ausgehend von einigen Anträgen wandte er sich im Dezember 2012 an den Europäischen Gerichtshof.

Vor den VfGH gebracht hatten die heimischen Regelungen die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen (mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung). In Behandlung dieser Anträge entschied der VfGH im Dezember 2012, den EuGH anzurufen. Dies hatte zuvor auch schon der irische High Court – in einem Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft Digital Rights mit den Behörden – getan. Das VfGH-Verfahren wird jetzt fortgesetzt, bis Herbst soll entschieden werden, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur APA.

VfGH muss prüfen

Der VfGH hat jetzt die Auswirkung der EuGH-Entscheidung auf die österreichische Regelung u.a. im Telekommunikationsgesetz zu prüfen. Nachdem die zugrunde liegende EU-Richtlinie aufgehoben ist, stellt sich die Frage, ob die Regelungen zur Umsetzung in Österreich verfassungskonform sind. Die EU-Richtlinie ist laut EuGH-Aussendung bereits ungültig: “Da der Gerichtshof die zeitliche Wirkung seines Urteils nicht begrenzt hat, wird die Ungültigerklärung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Richtlinie wirksam.”

Um Vorabentscheidung ersucht

Der VfGH ersuchte den EuGH um Vorabentscheidung, weil er Zweifel hatte, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem in der Grundrechtecharta verankerten Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist. Genau dies ist nicht der Fall, stellte der EuGH jetzt fest: Die Richtlinie stelle einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten dar, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränke.

Brüsseler Reaktionen

Österreichs EU-Abgeordnete haben die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterschiedlich beurteilt. Der ÖVP-Mandatar Hubert Pirker will eine enger gefasste Datenspeicherung geprüft haben. Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer forderte eine rasche Neuregelung, die Grüne EU-Mandatarin Ulrike Lunacek die Abschaffung der Datenspeicherung.

Pirker erklärte, mit dem EuGH-Urteil werde endlich Klarheit geschaffen und der Datenschutz in Europa gestärkt. “Gleichzeitig müssen wir nun prüfen, in welchen Bereichen eine enger gefasste Datenspeicherung mit begrenzter Speicherdauer, Zweckbindung und Löschrechten möglich sein kann. Datenschutz und Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung sind unter einen Hut zu bringen. Auch der österreichische Gesetzgeber ist gefordert, zu prüfen, inwieweit Änderungen nötig sind”.

Gefühl der ständigen Überwachung

Weidenholzer begrüßte das EuGH-Urteil, wonach die Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig sei. Der Gerichtshof trage mit seinem Urteil den Sorgen der Bevölkerung Rechnung und erkenne, dass die Vorratsdatenspeicherung den Bürgern das Gefühl der ständigen Überwachung ihres Privatlebens gibt. Es sei jetzt an der Zeit, dass die Kommission unverzüglich einen Entwurf vorlegt, damit das Europäische Parlament seine Beratungen aufnehmen kann. Die nun für ungültig erklärte Richtlinie habe keine Definition von schweren Verbrechen und weise keine Sicherheitsgarantien auf. “Mitgliedsstaaten konnten tun und lassen was sie wollen und haben den Anwendungsbereich beliebig und auf Bagatell-Delikte ausgeweitet. Die ansatzlose Massenspeicherung von Verbindungsdaten aller EU-Bürger ist nicht mit den Grundrechten der EU vereinbar und abzulehnen”. Nun sei eine rasche Neuregelung notwendig.

“Befreiungsschlag für Bürgerrechte”

Lunacek zeigte sich enttäuscht, dass es so lange mit dem Urteil gedauert habe, “bis die Menschen in der EU rechtliche Klarheit über diesen massiven Verfassungs- und Vertragsbruch bekommen”. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den EU-Grundrechten sei ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte. Der tiefe Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre habe zu keiner erkennbaren Verbesserung der Strafverfolgung geführt hat.” Er ist damit unverhältnismäßig und muss nun beendet werden”.

“Signal in die richtige Richtung”

Der fraktionslose Mandatar Martin Ehrenhauser sprach von einem Teilerfolg bei der Verteidigung der EU-Grundrechte. Es sei ein Signal in die richtige Richtung. Es sei jetzt abzuwarten, wie Kommission und EU-Staaten reagieren. Zwar seien die Hürden für eine Neufassung der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil deutlich erhöht worden, doch würden die Daten-Begehrlichkeiten an vielen Regierungsstellen in der EU das kommende Parlament weiterhin beschäftigen.

Der deutsche liberale EU-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff sieht die “Große Koalition der Schnüffler am Ende”. Die EU-Richtlinie habe in all ihren Punkten versagt, “sie hebelt unsere Grundrechte aus und verhindert keine Straftaten”.

(APA)

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